Die geplante Vorratsdatenspeicherung löst Begehrlichkeiten aus: So fordert die Musikindustrie einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern für sich ein. So will man sich der lästigen Behörden entledigen und besonders den Richtervorbehalt umgehen, um lieber direkt zuzuschlagen. Dass Privatfirmen oder Lobby-Verbände in Deutschland Exekutivgewalt haben, ist seit den GVU-Beteiligungen bei Hausdurchsuchungen erwiesen.
Der bisherige Gesetzesentwurf beschränkt den Auskunftsanspruch auf Straftaten und Terrorismusabwehr. "Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf des Justizministeriums ist ein Freibrief für Internet-Piraterie. Aus Datenschutz wird so Täterschutz", sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Phonoverbände Michael Haentjes.
Meinung: Als ob das beliebige und grundlose Abhören privater Kommunikation durch Jedermann nicht schon schlimm genug wäre, will man jetzt auch noch die Provider gesetzlich zwingen, personenbezogene Daten an die Privatwirtschaft auszuhändigen. Von Datenschutz bleibt da keine Spur mehr. Da darf man sich auf das Schlimmste gefasst machen: Unter dem Deckmäntelchen der Terrorabwehr werden wieder einmal Bürgerrechte mit drakonischen Gesetzen eingeschränkt, die letztlich doch nur gegen MP3-Kopierer im Kinderzimmer eingesetzt werden. Und Schuld hat natürlich - wie meistens - Brüssel. Pfui.
Quelle: IFPI
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kam nun zweimal nicht durch und lasse es deshalb, welches Zeitfenster ist hier für online-Stellugnahmen?
(10min scheinbar schon zu lange, da falle ich als 2-Fingerschreiber sicher durch den Rost)
:-