Internet-Shops trifft es besonders. Hier eine kurz Umfrage dazu, 20 Seiten (18 Text):
PDF von Trusted Shops
Infos der Art: Häufigster Abmahngrund => fehlende Widerrufsbelehrung.
(Link gefunden auf www.heise.de/resale/news/meldung/89632)
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Stimmt, das kommt noch erschwerend hinzu. Kurzum: Im Großen und Ganzen dürfte null und nichtig sein, was dort steht - aber der Verkäufer hat da vermutlich andere Vorstellungen drüber.
Gruß
Jürgen