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Umfrage zu Abmahnungen

Tilo Nachdenklich / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Internet-Shops trifft es besonders. Hier eine kurz Umfrage dazu, 20 Seiten (18 Text):
PDF von Trusted Shops

Infos der Art: Häufigster Abmahngrund => fehlende Widerrufsbelehrung.

(Link gefunden auf www.heise.de/resale/news/meldung/89632)

Crusty_der_Clown Loopi© „Ich ignoriere die MICH -Seiten bei Ebay komplett. Wenn einer schreibt, es gelten...“
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Das ist ja soweit richtig, nur ist Ärger teilweise schon vorprogrammiert, wenn der Verkäufer entweder keine Ahnung hat oder ganz bewußt etwas auf den "Mich-Seiten" unterbringt, weil er etwas - nennen wir es "schwerer erreichbar" machen möchte. Ich müsste schon unter extremen Druck stehen, auf diesen bestimmten Artikel dringend angewiesen zu sein, wenn ich bei so einem Verkäufer überhaupt ein Geschäft abschließe.

In erster Linie gelten die Ebay-AGB und das BGB.
Da muß ich dich aber auf einen Punkt hinweisen. Die eBay-AGB regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen eBay einerseits und dem Verkäufer andererseits (bzw. zwischen eBay und dem Käufer, aber als Käufer kann man normalerweise nicht so viel falsch machen wie als Verkäufer). Als dritte Partei (und sei es in der Situation als Käufer) kannst du dich im Streitfall nicht auf die eBay-AGB verlassen. Ich habe schon von Urteilen gehört, wo z. B. der (gewerbliche) Käufer zusätzlich zum Verkaufspreis noch die Umsatzsteuer bezahlen mußte, weil es im Angebotstext so angegeben war. Nichts mit "überraschende Klausel", nichts mit "Verstoß gegen die eBay-AGB". Das Angebot hätte man sicher bei eBay melden können und es wäre vielleicht auch gelöscht worden, vor Gericht gelten nur Gesetze, Verordnungen, Präzedenzfälle. Mag sein, daß ein Richter entscheidet, daß dieses oder jenes nicht statthaft wäre, weil laut eBay-AGB verboten, aber vertraue da bloß nicht drauf.

Gruß
Jürgen