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Umfrage zu Abmahnungen

Tilo Nachdenklich / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Internet-Shops trifft es besonders. Hier eine kurz Umfrage dazu, 20 Seiten (18 Text):
PDF von Trusted Shops

Infos der Art: Häufigster Abmahngrund => fehlende Widerrufsbelehrung.

(Link gefunden auf www.heise.de/resale/news/meldung/89632)

Crusty_der_Clown Olaf19 „ Häufigster Abmahngrund fehlende Widerrufsbelehrung. Ich bin zwar alles andere...“
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aber wie man als gewerblicher Versandhändler ausgerechnet etwas so Elementares wie die Widerrufsbelehrung vergessen kann, will mir nicht so ganz in den Kopf.
Vielen ist anscheinend gar nicht bewußt, daß sie gewerblicher Händler sind. Aus Sicht des Finanzamtes müssen sie das auch gar nicht sein. Ich bräuchte mir nur mal 10 Tintenstrahldrucker bei unserer Einkaufsquelle für Gebrauchtdrucker für wenig Geld zu besorgen und bei eBay vertickern. Konkurrenz zu meinem eigentlichen Job würde ich nicht machen, wir verkaufen keine Tintenstrahler. Dem Finanzamt wäre es auch egal, sofern ich meine Einnahmen in der Steuererklärung angebe, falls sie einen bestimmten Betrag übersteigen. Dennoch wäre ich stark abmahngefärdet, da 10 Geräte schon als gewerblicher Verkauf eingestuft werden.

Zweitens ist die Angabe von 14 Tagen Widerrufsfrist bei eBay gefährlich, obwohl die Urteile da durchaus unterschiedlich sind. Einen befreundeten Händler hat jedenfalls die Angabe von 14 Tagen und seinen Widerspruch gegen die Abmahnung weit über EUR 3.000,- gekostet, da er den folgenden Prozess verloren hat...

Drittens gehen einige Händler davon aus, daß die Angabe auf der MICH-Seite ausreicht.

Meine Beispiele beziehen sich aber jetzt alle auf eBay, das muß ich zugeben. Ein regulärer Internetshop sollte solche Fehler natürlich nicht machen. Aber auch da ist es z. B. möglich, daß das Widerrufsrecht bei den AGB untergebracht wird, das ist auch nicht zulässig und gilt als nicht vorhanden.

Gruß
Jürgen