Internet-Shops trifft es besonders. Hier eine kurz Umfrage dazu, 20 Seiten (18 Text):
PDF von Trusted Shops
Infos der Art: Häufigster Abmahngrund => fehlende Widerrufsbelehrung.
(Link gefunden auf www.heise.de/resale/news/meldung/89632)
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Ich ignoriere die "MICH"-Seiten bei Ebay komplett.
Wenn einer schreibt, "es gelten die AGB auf meiner Mich-Seite", dann gelten sie für mich nicht.
Ich bin nicht verpflichtet weiter zu klicken als das Angebot reicht.
Ggf kann er sich mit mir vor Gericht streiten. In erster Linie gelten die Ebay-AGB und das BGB.