Jetzt kommts raus: Um den Bundestrojaner offiziell von der Leine zu lassen, will Innenminister Schäuble das Grundgesetz ändern: Die Unverletzbarkeit der Wohnung soll eingeschränkt werden. Die Schnüffler hätten dann eine gesetzliche Grundlage für die heimliche Durchsuchung von privaten aber auch von Firmen-PCs.
Artikel 13 GG garantiert die Unverletzbarkeit der Wohnung. Durchsucht werden darf nur bei schweren Straftaten und auf richterliche Anordnung, außer bei Gefahr im Verzug, da darf der Staat jetzt schon alles machen. Bleibt die Frage, was eine "schwere" Straftat ist. Bei der Rasterfahndung, der ähnliche Hürden auferlegt sind, reichen inzwischen minderschwere Delikte, um sie anzuwenden. Die gleiche Angst besteht beim Bundestrojaner. Er könnte massenhaft, möglicherweise noch als Folge von maschinell erstellten Massenstrafanzeigen, bei minderschweren Delikten eingesetzt werden. Dass der Staat da nicht zimperlich ist, sieht man bei den Mautdaten. Die sollten auch nur zu Abrechnungszwecken verwendet werden, inzwischen werden sie zur Verbrechensbekämpfung missbraucht.
Quelle: Handelsblatt
Viren, Spyware, Datenschutz 11.233 Themen, 94.580 Beiträge
Wie groß ist eigentlich die Wahrscheinlichkeit, dass Vater Staat auch einen "Bundestrojaner" zum Laufen bekommt, der es dann auch schaftt, sich nicht nur bei Otto-Dau und Erna-PowerUser zu installieren, sondern auch den Sprung dahin schafft, wo es ggf. auch was auszuspionieren gibt ?
Hier wird eventuell wieder mit Kanonen auf Spatzen geschossen und die, die man treffen will, trifft man wieder nicht !
Wie werden z.B. Virenscanner bei der Entdeckung der staatlichen Spionagesoftware reagieren ?
Zielt die ganze Sache nicht eher darauf hin, ganz pauschal die Bürgerrechte einzuschränken. Sind das nicht die geächteten Methoden der Stasi, halt nur etwas moderner ??
Der Lauscher an der Wand, hört seine eigene Schand !