Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Ebay: Päckchen nicht angekommen u. Betrüger in Bewertung

t.hanz / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Hai,

ich habe bei ebay aus einem noch ausstehenden Deal eine Bewertung erhalten.

Es lief wie folgt ab:

Der Käufer kaufte bei mir ein Spiel, wers kennt, ein altes Sim City.

Der Käufer wollte es als Päckchen unversichert haben, obwohl ich ihm ausdrücklich empfohlen habe, er soll versichert wählen, weil es sonst keinen Nachweis gibt. Da ich von vornherein geschrieben habe, dass ich nur per DHL versehde bzw. Post, war klar, dass ein Päckchen keinerlei Nachweis ermöglicht, außer meiner Post Quittung, die ja nicht aussagekräftig ist.

Wurscht, darum gehts nicht.


Es geht darum, dass das Päckchen nicht angekommen ist, und der Käufer mir jetzt eine neg. Bewertung gab, in der er schreibt, "Betrüger, werde Anzeige erstatten"


Letzteres macht mir keine Sorgen, da ich ihn tausend mal hingewiesen habe, dass er Pech hat, wenns nicht ankommt, wenn er ausdrücklich die paar Euros sparen will. Da der Artikel für nur 1 Euro wegging, hab ich keine Lust gehabt, draufzuzahlen, nur weil er zu geizig ist. Wie gesagt, das wird sich alles klären, wenn er mir wirklich anzeigen sollte.


Viel mehr nervt mich, dass er mich neg. bewertet hatte und Betrüger zur mir sagt. Ich dachte, nur ein rechtskräftig verurteilter darf als Betrüger bezeichnet werden. Wenn er mich tatsächlich anzeigen sollte, könnte ich ihn doch gleich mal wegen übler Nachrede anzeigen oder etwa nicht?

Aber worum es eigentlich geht, ist, wie bekomme ich diese sinnlose Bewertung bzw. den Betrüger da weg? Sowas find ich unverschämt

Zumal der Käufer Nickeline
Crusty_der_Clown Olaf19 „ Der Käufer wollte es als Päckchen unversichert haben, obwohl ich ihm...“
Optionen
Luttyy schreibt, er versendet nur versichert um derartigen Querelen aus dem Weg zu gehen - kann man machen

Wobei es dabei noch darauf ankommt, ob man privater oder gewerblicher Verkäufer ist.

Als gewerblicher Verkäufer sollte man erst gar nicht auf die Idee kommen, unversicherten Versand anzubieten, da sind Abmahnungen schon vorprogrammiert. Als gewerblicher Verkäufer trägt man gegenüber privaten Käufern das Versandrisiko. Nun kann man sich durchaus auch selbst gegen Transportschäden/Verlust versichern oder nimmt einen gewissen Schwund/angeblichen Schwund in Kauf und liefert im Reklamationsfall eben kostenlos Ersatz und darf daher durchaus auch unversichert versenden (Päckchen, Brief, Warensendung, Büchersendung).

Man sollte aber einen Teufel tun, dies als "unversichert" im Angebot anzugeben. Das kann den nicht informierten Käufer verunsichern und ihn annehmen lassen, er hätte im Verlustfall eben Pech gehabt. Das darf nicht sein, deshalb könnte ein Wettbewerber gleich abmahnen. Also bloß nie "unversicherter Versand" angeben, wenn man gewerblich verkauft. Angaben wie "Versand als Büchersendung, evtl. Transportschäden bzw. Transportverluste sind durch uns gedeckt" wären hingegen OK.

Als gewerblicher Verkäufer eingestuft zu werden, kann manchmal sehr schnell gehen, da reicht es laut Urteilen ja schon, mal eine große Sammlung von irgendwas aufzulösen und nach und nach die Teile einzeln zu verkaufen.

Irgendwie macht der ganze eBay-Kram von Tag zu Tag weniger Spaß...

Gruß
Jürgen