Hallo zusammen!
Was es nicht alles gibt... nun musste ich gerade erfahren, dass mich das Bieten auf für 1 € eingestellte Artikel bei ebay u.U. unter Tatverdacht der Hehlerei bringen kann: http://www.golem.de/0703/50937.html
Was für ein Blödsinn... ich werde meinen Krempel auch in Zukunft für 1 € einstellen - bringt paradoxerweise am meisten! - und vice versa auch auf 1-€-Artikel bieten. Hehlerei - pfff... die haben doch 'ne Klatsche.
CU
Olaf, kopfschüttelnd
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Man könnte ein Buch füllen mit den 100 peinlichsten Fehlurteilen. Der Kaufvertrag sei nicht wie bei einer Versteigerung nach § 156 BGB durch einen Zuschlag zustande gekommen, sondern dadurch, daß der Beklagte innerhalb der vom Kläger bestimmten Annahmefrist das an den Meistbietenden gerichtete Verkaufsangebot des Klägers angenommen habe..
Zweimal der gleiche Sachverhalt nur anders benannt. Quatsch! Der Kläger hatte nen schlechten Anwalt. Aber danke für die Info.
Gruß
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