Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Hehlereiverdacht?! Vorsicht mit 1-?-Auktionen

Olaf19 / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Was es nicht alles gibt... nun musste ich gerade erfahren, dass mich das Bieten auf für 1 € eingestellte Artikel bei ebay u.U. unter Tatverdacht der Hehlerei bringen kann: http://www.golem.de/0703/50937.html

Was für ein Blödsinn... ich werde meinen Krempel auch in Zukunft für 1 € einstellen - bringt paradoxerweise am meisten! - und vice versa auch auf 1-€-Artikel bieten. Hehlerei - pfff... die haben doch 'ne Klatsche.

CU
Olaf, kopfschüttelnd

App hundevatta „ Spätestens seit dem Urteil des BGH VIII ZR 375/03 vom 03.11.2004 steht fest,...“
Optionen

Man könnte ein Buch füllen mit den 100 peinlichsten Fehlurteilen. Der Kaufvertrag sei nicht wie bei einer Versteigerung nach § 156 BGB durch einen Zuschlag zustande gekommen, sondern dadurch, daß der Beklagte innerhalb der vom Kläger bestimmten Annahmefrist das an den Meistbietenden gerichtete Verkaufsangebot des Klägers angenommen habe..

Zweimal der gleiche Sachverhalt nur anders benannt. Quatsch! Der Kläger hatte nen schlechten Anwalt. Aber danke für die Info.

Gruß
App