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Hehlereiverdacht?! Vorsicht mit 1-?-Auktionen

Olaf19 / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Was es nicht alles gibt... nun musste ich gerade erfahren, dass mich das Bieten auf für 1 € eingestellte Artikel bei ebay u.U. unter Tatverdacht der Hehlerei bringen kann: http://www.golem.de/0703/50937.html

Was für ein Blödsinn... ich werde meinen Krempel auch in Zukunft für 1 € einstellen - bringt paradoxerweise am meisten! - und vice versa auch auf 1-€-Artikel bieten. Hehlerei - pfff... die haben doch 'ne Klatsche.

CU
Olaf, kopfschüttelnd

Olaf19 oldman44 „nun, wenn ich das nach dem morgentlichen Zeitungslesen noch richtig in...“
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> Wer so etwas kauft ist nach deutschem Recht ein Hehler. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Leider wird dieser Satz immer in falschem Zusammenhang zitiert: Wenn jemand gegen ein Gesetz verstößt und sich darauf beruft, er habe es nicht gekannt - Pech gehabt! Das schützt vor Strafe nicht, und ist auch richtig so, denn das kann jeder behaupten.

Ich bin aber doch nicht verpflichtet, wenn ich jemandem eine Ware abkaufe, lange und umständlich in der Gegend herumzurecherchieren, ob er denn nun rechtmäßiger Eigentümer der Ware war, vielleicht noch mit "Echtsheitszertifikat". Da muss ich zunächst einmal davon ausgehen, dass der Erwerb rechtens ist. Wenn sich später herausstellt, dass die Ware gestohlen war, wird sie mir von Rechts wegen wieder weggenommen - das dürfte Strafe genug sein. Anders sieht es natürlich aus, wenn man mir nachweisen kann, dass ich wissentlich(!) gestohlene Ware erworben habe.

CU
Olaf