Hallo zusammen!
Was es nicht alles gibt... nun musste ich gerade erfahren, dass mich das Bieten auf für 1 € eingestellte Artikel bei ebay u.U. unter Tatverdacht der Hehlerei bringen kann: http://www.golem.de/0703/50937.html
Was für ein Blödsinn... ich werde meinen Krempel auch in Zukunft für 1 € einstellen - bringt paradoxerweise am meisten! - und vice versa auch auf 1-€-Artikel bieten. Hehlerei - pfff... die haben doch 'ne Klatsche.
CU
Olaf, kopfschüttelnd
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Der nächste Käufer eines echten Monet soll sich schonmal warm anziehen!
Bei öffentlichen Versteigerungen gilt - zumindest in Deutschland - eine anderer Regelung: § 935 II BGB
D.h., wer bei einer öffentlichen Versteigerung etwas kauft von dem sich nachträglich herausstellt, dass es sich um Diebesgut handelt, ist dennoch Eigentümer geworden. Und nein, eBay ist keine öffentliche Versteigerung im Sinne des Gesetzes.
Bei öffentlichen Versteigerungen gilt - zumindest in Deutschland - eine anderer Regelung: § 935 II BGB
D.h., wer bei einer öffentlichen Versteigerung etwas kauft von dem sich nachträglich herausstellt, dass es sich um Diebesgut handelt, ist dennoch Eigentümer geworden. Und nein, eBay ist keine öffentliche Versteigerung im Sinne des Gesetzes.