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Hehlereiverdacht?! Vorsicht mit 1-?-Auktionen

Olaf19 / 21 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo zusammen!

Was es nicht alles gibt... nun musste ich gerade erfahren, dass mich das Bieten auf für 1 € eingestellte Artikel bei ebay u.U. unter Tatverdacht der Hehlerei bringen kann: http://www.golem.de/0703/50937.html

Was für ein Blödsinn... ich werde meinen Krempel auch in Zukunft für 1 € einstellen - bringt paradoxerweise am meisten! - und vice versa auch auf 1-€-Artikel bieten. Hehlerei - pfff... die haben doch 'ne Klatsche.

CU
Olaf, kopfschüttelnd

shrek3 Olaf19 „Hehlereiverdacht?! Vorsicht mit 1-?-Auktionen“
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"...pfff... die haben doch 'ne Klatsche..."

So kenn ich dich ja gar nicht... ;-)

Aber du hast ja recht - da kann man wirklich nur in den Tisch beißen.

Gruß
Shrek3

Olaf19 shrek3 „ ...pfff... die haben doch ne Klatsche... So kenn ich dich ja gar nicht... -...“
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Es zeugt vor allem von einer gewissen Lebensfremdheit, derartige vorschnelle "Urteile" zu fällen. Ich habe im letzten Jahr ein altes Keyboard für 345 € verkauft, und das war auch so etwa die Größenordnung, wie ich sie mir vorgestellt habe. Startpreis: 1 € - trotz und alledem! Spart ebay-Gebühren und lockt potenzielle Interessenten an. Mit einem höheren Startpreis hätte ich - vielleicht - weniger erzielt und mehr Gebühren zahlen müssen.

Mit Hehlerei hat das alles nichts zu tun... aber mach das mal unserer Justiz bzw. unserem Gesetzgeber klar. Die kennen ja nicht mal den Unterschied zwischen einem Arbeitsgerät und einem Rundfunkgerät...

CU
Olaf

Crusty_der_Clown Olaf19 „Hehlereiverdacht?! Vorsicht mit 1-?-Auktionen“
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Ja, das steht auch gerade groß in "meiner" Tageszeitung, vermutlich auch gerade, weil die Artikel von einem Mitarbeiter von VW Hannover auf Firmenkosten eingekauft wurden.

Eigentlich kann es darauf nur eine sinnvolle Antwort geben. Jeder investiert alle 10 Tage (maximale Laufzeit eines eBay-Angebotes, Shop-Artikel mal ausgenommen) etwas Zeit und Geld und druckt so viele eBay-Angebote mit einem Startpreis von EUR 1,- aus, wie er schafft und sendet diese Ausdrucke mit einer Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Hehlerei an seine zuständige Staatsanwaltschaft. Und das alle 10 Tage. Laut Zeitung sollen derzeit übrigens rund 6,1 Millionen Angebote bei eBay eingestellt sein...

Endlich mal ein Beitrag gegen die Arbeitslosigkeit. Um diese Angebote alle zu überprüfen, dürften wohl mehrere Zehntausend neue Staatsanwälte, Richter, Sachbearbeiter in den Gerichten, Ermittlungsbeamte und diverse Mitarbeiter in den Papierfabriken benötigt werden.

Ich bin drauf und dran, der Staatsanwaltschaft, die diesen Blödsinn ausgeheckt hat, diesen Spaß zu gönnen. Ein Nachmittag Arbeit für mich, Arbeit für mehrere Monate für sie.

Es ist einfach unfassbar...

Gruß
Jürgen

Olaf19 Crusty_der_Clown „Ja, das steht auch gerade groß in meiner Tageszeitung, vermutlich auch gerade,...“
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...wieso die primär ausgerechnet die Käufer drankriegen wollen. Wenn eine bei ebay eingestellte Sache geklaut ist, dann ist doch wohl in erster Linie der Verkäufer schuld daran (und selbst der kann den Artikel gutgläubig erworben haben). Hinzu kommt: Zunächst einmal ist man ja nicht Käufer, sondern nur "Bieter", solange die Ware noch 1 € kostet. Käufer ist ja nur der, der sie schlussendlich erwirbt, und der zahlt sowieso nicht 1 €, sondern einen realistischen = hehlereiunverdächtigen Preis.

CU
Olaf

out-freyn Olaf19 „Was ich am wenigsten daran verstehe ist...“
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und selbst der kann den Artikel gutgläubig erworben haben

Nein, kann er nicht: Es gibt keinen gutgläubigen Erwerb "abhanden gekommener" Sachen. (§ 935 BGB) :-)
Olaf19 out-freyn „ Nein, kann er nicht: Es gibt keinen gutgläubigen Erwerb abhanden gekommener...“
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...dass er nicht wusste oder besser: nicht wissen konnte, dass es Hehlerware war, d.h. dass er sich trotz des Erwerbs gestohlener Ware - möglicherweise - nicht strafbar gemacht hat. Aber anscheinend interessiert sich die Staatsanwaltschaft mehr für die 1-€-Mitbieter - das finde ich an der Geschichte etwas seltsam.

CU
Olaf

out-freyn Olaf19 „Mit gutgläubig meinte ich in diesem Zusammenhang...“
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Ist mir schon klar, wie Du das gemeint hast. Meine Ergänzung war eher für die Mitleser gedacht :-).

.conf Crusty_der_Clown „Ja, das steht auch gerade groß in meiner Tageszeitung, vermutlich auch gerade,...“
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.............Endlich mal ein Beitrag gegen die Arbeitslosigkeit. Um diese Angebote alle zu überprüfen, dürften wohl mehrere Zehntausend neue Staatsanwälte, Richter, Sachbearbeiter in den Gerichten, Ermittlungsbeamte und diverse Mitarbeiter in den Papierfabriken benötigt werden..............

OMG, bloss nicht, hast du eine Vorstellung davon, wieviel Blödsinn, eine solche Masse an Verwaltungs/Staatsapperat anstellen könnte?........
Da bekomme ich glatt ne Gänsehaut bei der Vorstellung :-/

MaWin|DA Olaf19 „Hehlereiverdacht?! Vorsicht mit 1-?-Auktionen“
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Wer überlegt sich denn so eine gequirlte Sch...? Hätte diese Meldung am 1. April hier gestanden, würde ich es verstehen...

Manchmal frage ich mich, ob unsere "oberen Damen und Herren" in einer Scheinwelt leben...

App Olaf19 „Hehlereiverdacht?! Vorsicht mit 1-?-Auktionen“
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Wie ich schonmal an anderer Stelle geschrieben habe: manch ein Richter ist derart ewiggestrig, dass alleine bei dem Wort "Internet" sämtliche Alarmglocken läuten. Nur Porno, Betrug, Kinderschänderei und Gewaltverherrlichung!

Auktionen bei der altehrwürdigen Sotherby's starten auch weit, weit unter Wert. Der nächste Käufer eines echten Monet soll sich schonmal warm anziehen!

Gruß
App

out-freyn App „Wie ich schonmal an anderer Stelle geschrieben habe: manch ein Richter ist...“
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Der nächste Käufer eines echten Monet soll sich schonmal warm anziehen!

Bei öffentlichen Versteigerungen gilt - zumindest in Deutschland - eine anderer Regelung: § 935 II BGB

D.h., wer bei einer öffentlichen Versteigerung etwas kauft von dem sich nachträglich herausstellt, dass es sich um Diebesgut handelt, ist dennoch Eigentümer geworden. Und nein, eBay ist keine öffentliche Versteigerung im Sinne des Gesetzes.
oldman44 out-freyn „ Bei öffentlichen Versteigerungen gilt - zumindest in Deutschland - eine...“
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nun, wenn ich das nach dem morgentlichen Zeitungslesen noch richtig in Erinnerung habe, ging es hierbei um Werkzeuge, die ein "Mitarbeiter"
von VW Hannover, auf Firmenkosten gekauft und dann unter der Hand "weitergegeben" hat.Die Teile wurden dann bei Ebay mit 1,00 € eingestellt.Es war also geklaute Ware.Wer so etwas kauft ist nach deutschem Recht ein Hehler. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Wenn er viel Glück hat, wird nur die "Ware" eingezogen.Sein Geld kann er ja mittels Gericht vom Anbieter wieder holen.

Gruß oldman44

Olaf19 oldman44 „nun, wenn ich das nach dem morgentlichen Zeitungslesen noch richtig in...“
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> Wer so etwas kauft ist nach deutschem Recht ein Hehler. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Leider wird dieser Satz immer in falschem Zusammenhang zitiert: Wenn jemand gegen ein Gesetz verstößt und sich darauf beruft, er habe es nicht gekannt - Pech gehabt! Das schützt vor Strafe nicht, und ist auch richtig so, denn das kann jeder behaupten.

Ich bin aber doch nicht verpflichtet, wenn ich jemandem eine Ware abkaufe, lange und umständlich in der Gegend herumzurecherchieren, ob er denn nun rechtmäßiger Eigentümer der Ware war, vielleicht noch mit "Echtsheitszertifikat". Da muss ich zunächst einmal davon ausgehen, dass der Erwerb rechtens ist. Wenn sich später herausstellt, dass die Ware gestohlen war, wird sie mir von Rechts wegen wieder weggenommen - das dürfte Strafe genug sein. Anders sieht es natürlich aus, wenn man mir nachweisen kann, dass ich wissentlich(!) gestohlene Ware erworben habe.

CU
Olaf
oldman44 Olaf19 „"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"“
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vollkommen richtig Olaf.

Gruß oldman44

App out-freyn „ Bei öffentlichen Versteigerungen gilt - zumindest in Deutschland - eine...“
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eBay ist keine öffentliche Versteigerung im Sinne des Gesetzes.
Das glaube ich Dir erst mit Beleg!
Was ist an Ebay weniger öffentlich wie an Sotherby's?

Gruß
App
hundevatta App „eBay ist keine öffentliche Versteigerung im Sinne des Gesetzes. Das glaube ich...“
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"Spätestens seit dem Urteil des BGH VIII ZR 375/03 vom 03.11.2004 steht fest, dass es sich bei den sog. Internetversteigerungen von ebay um keine Versteigerungen im Sinne des § 156 BGB handelt, sondern um ganz normale Kaufverträge."

Gefunden auf http://ra-melchior.blog.de/2006/08/28/

Argument: "Der bei einer Internet-Auktion geschlossene Kaufvertrag der Parteien kommt nicht nach § 156 BGB durch den Zuschlag eines Auktionators zustande, sondern durch Willenserklärungen."

App hundevatta „ Spätestens seit dem Urteil des BGH VIII ZR 375/03 vom 03.11.2004 steht fest,...“
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Man könnte ein Buch füllen mit den 100 peinlichsten Fehlurteilen. Der Kaufvertrag sei nicht wie bei einer Versteigerung nach § 156 BGB durch einen Zuschlag zustande gekommen, sondern dadurch, daß der Beklagte innerhalb der vom Kläger bestimmten Annahmefrist das an den Meistbietenden gerichtete Verkaufsangebot des Klägers angenommen habe..

Zweimal der gleiche Sachverhalt nur anders benannt. Quatsch! Der Kläger hatte nen schlechten Anwalt. Aber danke für die Info.

Gruß
App

hundevatta Olaf19 „Hehlereiverdacht?! Vorsicht mit 1-?-Auktionen“
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Warum sollte ein Verkäufer bei einem Artikel, der wegen grosser Nachfrage garantiert teuer weggeht, den Einstiegspreis höher als einen EURO ansetzen?
Wenn man je ein Beispiel von "weltfremd" gesucht hat: Hier ist es!

Balzhofna hundevatta „Warum sollte ein Verkäufer bei einem Artikel, der wegen grosser Nachfrage...“
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Man könnte wieder mit dem Totschagargument kommen und sagen, "haben die nichts besseres zu tun?" Stimmt aber so nicht.
In diesem Fall denke ich eher, dass es einem sehr großen und vorallem mehr als verdammt einflussreichen Konzern darum geht die Mitarbeiter zu warnen. "Wer klaut, kann sein Leben wegschmeißen". Durch die Ermittlungen wird ein Möglichst großes Publikum angesprochen, das stellt sicher, dass auch Jeder davon hört...
In meinen Augen wird eine potentielle Verurteilung nicht möglich sein.
Mfg

hundevatta Balzhofna „Man könnte wieder mit dem Totschagargument kommen und sagen, haben die nichts...“
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Klar ist das publikmachen eine grosse Warnung von VW.
Aber zumindest meiner Zeitung nach haben Richter tatsächlich mit "Das hätte man wissen müssen - ab 1 EURO kann nur Hehlerware sein" in Richtung der Käufer argumentiert. Und das zieht einem die Schuhe aus.

weka1 hundevatta „Klar ist das publikmachen eine grosse Warnung von VW. Aber zumindest meiner...“
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Ich stelle seit jeher meine seltenen Verkäufe über Ebay immer mit 1€ Start ins Angebot,denn so kann ich Gebühren sparen.
Soweit ich mich erinnere,dürfen dabei keine Rechte Dritter tangiert sein,d.h. keine Eigentumsansprüche Anderer bestehen.
Von diesem Grundsatz gehe ich als Käufer aus.Soll ich von allen Anbietern erst einen beglaubigten Eigentumsnachweis anfordern,bevor ich ein Gebot abgebe?
Die Leute die so einen geistigen Dünn........ andenken,sollten sich besser mit ihren eigentlichen Aufgaben befassen.


MfG-weka