Hallo zusammen!
Was es nicht alles gibt... nun musste ich gerade erfahren, dass mich das Bieten auf für 1 € eingestellte Artikel bei ebay u.U. unter Tatverdacht der Hehlerei bringen kann: http://www.golem.de/0703/50937.html
Was für ein Blödsinn... ich werde meinen Krempel auch in Zukunft für 1 € einstellen - bringt paradoxerweise am meisten! - und vice versa auch auf 1-€-Artikel bieten. Hehlerei - pfff... die haben doch 'ne Klatsche.
CU
Olaf, kopfschüttelnd
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
"Spätestens seit dem Urteil des BGH VIII ZR 375/03 vom 03.11.2004 steht fest, dass es sich bei den sog. Internetversteigerungen von ebay um keine Versteigerungen im Sinne des § 156 BGB handelt, sondern um ganz normale Kaufverträge."
Gefunden auf http://ra-melchior.blog.de/2006/08/28/
Argument: "Der bei einer Internet-Auktion geschlossene Kaufvertrag der Parteien kommt nicht nach § 156 BGB durch den Zuschlag eines Auktionators zustande, sondern durch Willenserklärungen."