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Hehlereiverdacht?! Vorsicht mit 1-?-Auktionen

Olaf19 / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Was es nicht alles gibt... nun musste ich gerade erfahren, dass mich das Bieten auf für 1 € eingestellte Artikel bei ebay u.U. unter Tatverdacht der Hehlerei bringen kann: http://www.golem.de/0703/50937.html

Was für ein Blödsinn... ich werde meinen Krempel auch in Zukunft für 1 € einstellen - bringt paradoxerweise am meisten! - und vice versa auch auf 1-€-Artikel bieten. Hehlerei - pfff... die haben doch 'ne Klatsche.

CU
Olaf, kopfschüttelnd

hundevatta App „eBay ist keine öffentliche Versteigerung im Sinne des Gesetzes. Das glaube ich...“
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"Spätestens seit dem Urteil des BGH VIII ZR 375/03 vom 03.11.2004 steht fest, dass es sich bei den sog. Internetversteigerungen von ebay um keine Versteigerungen im Sinne des § 156 BGB handelt, sondern um ganz normale Kaufverträge."

Gefunden auf http://ra-melchior.blog.de/2006/08/28/

Argument: "Der bei einer Internet-Auktion geschlossene Kaufvertrag der Parteien kommt nicht nach § 156 BGB durch den Zuschlag eines Auktionators zustande, sondern durch Willenserklärungen."