Ich habe bei 1&1 mehrere Verträge, u.a auch einen Webhost-Vertrag mit Laufzeit bis Juni 2007.
Diesen haben ich nun per sofort gekündigt und die nicht mehr benötigte Domain jemand anders übertragen.
Der Umzug und die Übertragung funktionierten eigentlich alles reibungslos.
Solche Verträge werden bei 1&1 immer im voraus bezahlt und lt. AGB (ich glaube es denen einfach mal) wird das vorausbezahlte Geld nicht wieder zurückerstattet.
So weit so gut.
Heute bekam ich nun eine neue Abrechnung.
Man möchte gerne für das vorausbezahlte Geld und für das ich keine Leistung mehr bekomme, auch noch die Differenz der Mehrwertsteuererhöhung haben.
Eigentlich ist das eine Frechheit.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hi, Pumbo.
Man hat definitv die Möglichkeit bei 1&1 den Vertrag zu verschieden Fristen zu kündigen.
Entweder zum Ablauftermin des Vertrages oder zu nächtsmöglichen Termin.
Es kommt nur drauf an, ob 1&1 das dann annimmt.
genauso gut hat man die Möglichkeit, den Vertrag teilweise zu kündigen oder komplett.
Bei mir war es eine Komplettkündigung, wobei auch mein Webspace und das ganze Umfeld abgeschaltet wurde. (email-Adressen)
Ich kann keine Leistungen mehr in Anspruch nehmen, da der Kundenname, sprich die Domain nicht mehr funktioniert.
Ich kann natürlich derzeit noch mit meiner Vertragsnummer dort rein und 1&1 Briefe schreiben, aber sonst geht nichts mehr.
1&1 hat keinen Kunden verloren, sondern nur einen Vertrag von mir weniger.
Sicherlich, die MwSt für die restlichen 4 Monate ist nicht die Welt, aber es dreht sich hier nur darum, ob das rechtlich ist.
Wie aragorn75 schon schreibt: Die Menge macht es.