Ich habe bei 1&1 mehrere Verträge, u.a auch einen Webhost-Vertrag mit Laufzeit bis Juni 2007.
Diesen haben ich nun per sofort gekündigt und die nicht mehr benötigte Domain jemand anders übertragen.
Der Umzug und die Übertragung funktionierten eigentlich alles reibungslos.
Solche Verträge werden bei 1&1 immer im voraus bezahlt und lt. AGB (ich glaube es denen einfach mal) wird das vorausbezahlte Geld nicht wieder zurückerstattet.
So weit so gut.
Heute bekam ich nun eine neue Abrechnung.
Man möchte gerne für das vorausbezahlte Geld und für das ich keine Leistung mehr bekomme, auch noch die Differenz der Mehrwertsteuererhöhung haben.
Eigentlich ist das eine Frechheit.
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Nur endet meine Domain nicht im Juni 2007, sondern im Januar 2007.
Deswegen sehe ich es ja auch ein, für den Januar die 19% zu bezahlen, aber nicht für die restliche Zeit, denn der Vertrag existiert nicht mehr.
Für das einbehaltene Geld bin ich nicht mehr steuerlich zu belasten.
OK, ist meine Meinung, mag falsch sein.
Im übrigens ist der Inhalt Deines Links steuerrechtlich vollkommen falsch. Die 19% Mehrwertsteuer fallen erst für den Zeitraum ab 1.1.2007 an und nicht schon für den Anteil in 2006.
In diesem Punkt hat 1&1 mir eine einwandfreie Rechnung aufgestellt.
Sie haben mir meinen Jahresbetrag mit 16% zurückerstattet und neu berechnet. 16% für sieben Monate in 2006 und 19% in 2007. Alles andere wäre auch falsch. Bei Autoleasingverträgen ist das auch so.
Wie sieht es mit der Hundesteuer aus?
Hundesteuer wird jährlich im voraus bezahlt. Stirbt der Hund, bekommt man hier nichts wieder. Gemeindesatzung.
Nun bezahle ich im Januar diese Steuer.
Im März stirbt der Hund.
Im Juli beschließt die Gemeinde eine Erhöhung der Hundsteuer.
Muß ich jetzt noch ein halbes Jahr nachbezahlen?