Ich habe bei 1&1 mehrere Verträge, u.a auch einen Webhost-Vertrag mit Laufzeit bis Juni 2007.
Diesen haben ich nun per sofort gekündigt und die nicht mehr benötigte Domain jemand anders übertragen.
Der Umzug und die Übertragung funktionierten eigentlich alles reibungslos.
Solche Verträge werden bei 1&1 immer im voraus bezahlt und lt. AGB (ich glaube es denen einfach mal) wird das vorausbezahlte Geld nicht wieder zurückerstattet.
So weit so gut.
Heute bekam ich nun eine neue Abrechnung.
Man möchte gerne für das vorausbezahlte Geld und für das ich keine Leistung mehr bekomme, auch noch die Differenz der Mehrwertsteuererhöhung haben.
Eigentlich ist das eine Frechheit.
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Wenn ich so was richtig verstehe, besteht ein Vertrag über eine darin festgesetzte Laufzeit, wenn da so was festgeschrieben ist.
Laut 1&1 läuft so ein Vetrag sagen wir mal von Juli 2006 bis Juli 2007 1 Jahr immer volle Pulle durch. Egal, ob Du den im Januar kündigst oder im Juni 2007, die Sache ist bis Juli 2007 bezahlt aber der Vetrag besteht dann auch. Du kannst da im Umkehrschluß natürlich auch noch die Leistungen von 1&1 bis Juli 2007 fordern, auch wenn Du im Januar gekündigt hast. Deswegen wird das Geld im Voraus erhoben.
Du hast also (meiner Ansicht nach) den Vetrag mit 1&1 zwar gekündigt und nimmst durch Domainumzug nun die Leistungen nicht mehr wahr bei 1&1, was Du aber natürlich noch könntest. Es ist zwar blöd, aber ich sehe da 1&1 im Recht - wobei ich an deren Stelle bei Kunden, die eh schon die Domain abgezogen haben resp. so also gar keine Leistungen mehr einfordern aus Marketinggründen ein Kulanz-Auge zudrücken würde.Bei meinen Verträgen sind das z.B. nur eine Handvoll Cent.