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> es geht einfach nur darum, ob der Gesetzgeber eine Bundelung des Betriebssystem an einen bestimmten PC für zulässig hält
Ja, das verstehe ich schon, allerdings hatte ich dieses Urteil so verstanden, dass Microsoft kein Recht dazu hat, Händlern den Separat-Verkauf von Systembuildern zu verbieten. Es beinhaltet m.E. aber nicht das Verbot, dass die gebundlet verkauften Versionen z.B. auf Discountcomputern - rein technisch - auf beliebiger Hardware laufen müssen.
CU
Olaf