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Ohne mich da groß ins Detail zu stürzen: Soweit mir bekannt, haben höchste deutsche Gerichte eine solche Bundelung, Bill hat es immer wieder versucht, wiederholt ausdrücklich untersagt. Die Vorstellung, als bekäme man ein OS quasi als Geschenk zum PC, ist Unsinn, der Preisnachlass ist Verhandlungssache zwischen Händler und Anbieter. Den Kunden gehen diese Vereinbarungen nichts an. Zudem sind EULAs, die einem bei einer Installation einer Software präsentiert werden, in Deutschland afaik ungültig, Verträge können nicht per Mausklick bei einer Installation geschlossen werden. Und wenn eine EULA nicht gilt, muss das BGB herhalten.