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Hi borowitsch,
dass man den Verkäufer nicht fragen muss, was man mit dem gekauften Produkt tun darf, sehe ich auf jeden Fall auch so. Deswegen sind viele Bestimmungen in den sog. EULAs rechtlich auch mehr oder weniger hinfällig, z.B. ein Verbot des Weiterverkaufs.
Nur, wenn ein Hersteller ein Produkt billig abgibt, dieses dafür aber nur begrenzt lauffähig ist - hier: nur auf der Hardware, mit der es zusammen erworben wurde - kann ich darin nichts Verwerfliches sehen. Wenn die potenziellen Käufer das vorher erfahren, ist das IMHO okay. Ich meine, wir haben doch Vertragsfreiheit: Wenn ich als Kunde damit nicht einverstanden bin, so what? Dann kaufe ich das Produkt eben nicht. Es gibt Möglichkeiten genug, einen neuen Rechner auch ohne gebundletes Vista zu erwerben. Muss es auch geben, denn manche wollen ja gar kein Vista, nicht mal ein Windows...
...aber WEM erzähl' ich das :-))
CU
Olaf