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Neue Abmahnfalle für alle Gewerbetreibende

Crusty_der_Clown / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Wieder eine Möglichkeit für Abmahnanwälte, mit wenig Arbeit an viel Geld zu kommen. Einfach nur krank, was alles so an hirn- und sinnlosen Gesetzen, Veordnungen, Vorschriften erlassen wird...

http://www.heise.de/newsticker/meldung/84183

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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Nööö... Olaf19
@ olli und jürgen schnaffke
schnaffke Crusty_der_Clown „Da hat Heise aber was anderes geschrieben. Davon betroffen ist der externe...“
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Hallo Jürgen, ich bin ja auch kein Freund von Wortklauberei, aber da hat Heise sich etwas unglücklich ausgedrückt. Was die als "jegliche schriftliche Mitteilung" bezeichnen, heißt im Gesetzestext "Auf allen Geschäftsbriefen des Kaufmanns". Und Heise konkretisiert das ja auch mit dem Satz "Dies betrifft Rechnungen, Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen, Bestell- und Lieferscheine sowie Quittungen". Auch auf die Gefahr hin, jetzt als pingelig zu gelten, aber für mich ist der Wortlaut des Gesetzestextes auschlaggebend, und nicht, wie Heise den interpretiert :-)
Obwohl ich Heise sonst sehr schätze, haben die sich da in ihrem Artikel wohl etwas unglücklich ausgedrückt.

Nix für Ungut :-)

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Ende gut - alles gut... Olaf19