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Neue Abmahnfalle für alle Gewerbetreibende

Crusty_der_Clown / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Wieder eine Möglichkeit für Abmahnanwälte, mit wenig Arbeit an viel Geld zu kommen. Einfach nur krank, was alles so an hirn- und sinnlosen Gesetzen, Veordnungen, Vorschriften erlassen wird...

http://www.heise.de/newsticker/meldung/84183

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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Nööö... Olaf19
schnaffke Olaf19 „So ganz versteh ich die Aufregung nicht...“
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Hy Olli,
sondern letztlich jede schriftliche Mitteilung per Mail.

genau das wird im Gesetzestext aber anders beschrieben (ja, ich habe mir die Mühe gemacht, das mal durchzulesen), sinngemäß heißt es dort, das diese Regelung nicht für Mitteilungen im allgemeinen Geschäftsverkehr gilt. Genau nachzulesen ist das hier:
http://bundesrecht.juris.de/hgb/__37a.html

Wenn ich also Herrn XYZ schreibe: "Guten Tag Herr XYZ, Ihre Ware ist heute eingetroffen" ist das kein Geschäftsbrief und unterliegt nicht dessen Regeln.

@ Jürgen: das gleiche gilt auch für den Satz: " Hallo Frau Schnaffke, anbei die gewünschten Unterlagen". Wenn es sich bei den gewünschten Unterlagen um Rechnungen oder dergleichen handelt, müssen diese natürlich der Form entsprechen.

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Ende gut - alles gut... Olaf19