Ich war ja selber jahrelang in einem PC-Laden u.a. für die Rechnungserstellung, Lieferscheine, Auftragsbestätigungen etc zuständig und bin jetzt selbstständig. Diese Dokumente unterlagen schon immer einer bestimmtem formalen Reglementierung. Sowas verschickt man (wenn nicht schriftlich per Post), als Anhang im PDF Format, oder noch besser als Fax, mit einem Gerät, das Ein- und Ausgänge protokolliert, weil es sonst im Zweifelsfall rechtlich nicht gültig ist.
So ganz versteh ich die Aufregung also nicht.
Die letzte Änderung der Regularien war glaub ich 2004, wo z.B. ab da der Vorname des Verkäufers vollständig auf der Rechnung stehen mußte (also nicht mehr H.Müller sondern Hans Müller) und das Datum der Lieferung und/oder Leistung mußte mit aufgeführt werden werden, falls es nicht mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt und nicht als solches vermerkt ist (Das ist dieser Spruch am Ende, wo steht "Das Datum der Lieferung/Leistung entspricht dem Rechnungsdatum, wenn nicht gesondert vermerkt").
Und in dem Heise Artikel geht es ja um solche Dokumente:
Dies betrifft Rechnungen, Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen, Bestell- und Lieferscheine sowie Quittungen.
Das solche Dokumente einer bestimmten Form genügen müssen, finde ich völlig OK.
Ich denke, es geht darum, nicht einfach E-Mails verschicken zu können, in denen steht, bitte zahlen Sie soundsoviel auf dasunddas Konto, ohne z.B. die vollständige Anschrift des Verkäufers aufzuführen, weil sowas keine rechtliche Gültigkeit hat, vielleicht auch, um den ganzen Halunken, die im Internet unterwegs sind, die Abzocke etwas schwerer zu machen, wobei ich auf keinen Fall die Abzockerei mancher Anwälte in Bezug auf den Abmahn-Wahnsinn in Schutz nehmen will.