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News: Pauschalverdacht gegen Kreditkartenbesitzer

War Rasterfahndung rechtswidrig?

Redaktion / 44 Antworten / Flachansicht Nickles

Im Zuge der Ermittlungen gegen Kinderpornographie war in jüngster Zeit eine indonesische Website ins Visier der Fahnder gerückt. Die Betreiber konnten nicht ermittelt werden, so hat man kurzerhand 22 Millionen deutsche Kreditkarten gerastert. Die Rechtmäßigkeit dieser Rasterfahndung soll nun festgestellt werden.

Das hat sich der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter zur Aufgabe gemacht. Er hat vor dem Amtsgericht Halle einen Antrag auf die gerichtliche Überprüfung dieser Aktion gestellt.

Seine Argumente: Ein Anfangsverdacht liege nicht vor. Die bloße Existenz einer Website rechtfertige nicht solch eine Maßnahme.

Es fehlte eine richterliche Genehmigung, wodurch der Richtervorbehalt für Rasterfahndungen umgangen wurde.

Die Rasterfahndung wurde von der Privatwirtschaft durchgeführt. "Wer sagt denn, dass wichtige Kunden oder gar eigene Mitarbeiter nicht aus der Trefferliste gestrichen wurden?".

Ermittelt wurde gegen mutmaßliche Konsumenten von Kinderpornografie. Für diese Straftat beträgt die Höchststrafe zwei Jahre. Zu wenig, weil für die Rasterfahndung eine Straftat von erheblichem Gewicht vorliegen muss.

Ein Vergleich: "Genauso gut könnte man gleichzeitig Razzien vor allen deutschen Hauptbahnhöfen machen und am nächsten Tag verkünden, mit der Festnahme von 50 Abhängigen und zwei Dutzend Kleindealern sei ein großer Schlag gegen den internationalen Drogenhandel gelungen."

Der Horror könnte so weitergehen: "Der nächste Ansatzpunkt wären MP3- und Filmportale, die möglicherweise gegen (deutsches) Urheberrecht verstoßen."

Die Strafprozessordnung sowie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung seien damit verletzt.

Quelle: Telepolis

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pa003375 MaGoMus „Aber das ist ein Argument: - Die Rasterfahndung wurde von der Privatwirtschaft...“
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bzgl Privatwirtschaft und deren Durchführung... denk mal nach:
wenn ich an so einer Razzia teilnehmen würde und ein Kollege von mir würde auffliegen... glaube mir... die Sau würde ich hochgehen lassen.
Vielleicht denke ich da anders, weil ich Kinder hier habe... mich würde mal interessieren.
Ob ihr Kinder habt oder nicht... evtl denkt man dann anders.
Ohne Kinder denkt man an seine Privatsphäre... aber die wäre mir ehrlich gesagt wurst, wenn ich so einem Schwein in den Sack treten könnte.

Und ob private Wirtschaft oder nicht... das wird ja sicherlich NICHT nur einer durchgeführt haben, sonder sicherlich eine Gruppe.
Und da glaube ich nicht, dass man dann von Bekannten die Daten rausnehmen würde... die wahrscheinlich noch das eigene Kind belästigen.

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Und welcher bist du? charlie62