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News: Pauschalverdacht gegen Kreditkartenbesitzer

War Rasterfahndung rechtswidrig?

Redaktion / 44 Antworten / Flachansicht Nickles

Im Zuge der Ermittlungen gegen Kinderpornographie war in jüngster Zeit eine indonesische Website ins Visier der Fahnder gerückt. Die Betreiber konnten nicht ermittelt werden, so hat man kurzerhand 22 Millionen deutsche Kreditkarten gerastert. Die Rechtmäßigkeit dieser Rasterfahndung soll nun festgestellt werden.

Das hat sich der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter zur Aufgabe gemacht. Er hat vor dem Amtsgericht Halle einen Antrag auf die gerichtliche Überprüfung dieser Aktion gestellt.

Seine Argumente: Ein Anfangsverdacht liege nicht vor. Die bloße Existenz einer Website rechtfertige nicht solch eine Maßnahme.

Es fehlte eine richterliche Genehmigung, wodurch der Richtervorbehalt für Rasterfahndungen umgangen wurde.

Die Rasterfahndung wurde von der Privatwirtschaft durchgeführt. "Wer sagt denn, dass wichtige Kunden oder gar eigene Mitarbeiter nicht aus der Trefferliste gestrichen wurden?".

Ermittelt wurde gegen mutmaßliche Konsumenten von Kinderpornografie. Für diese Straftat beträgt die Höchststrafe zwei Jahre. Zu wenig, weil für die Rasterfahndung eine Straftat von erheblichem Gewicht vorliegen muss.

Ein Vergleich: "Genauso gut könnte man gleichzeitig Razzien vor allen deutschen Hauptbahnhöfen machen und am nächsten Tag verkünden, mit der Festnahme von 50 Abhängigen und zwei Dutzend Kleindealern sei ein großer Schlag gegen den internationalen Drogenhandel gelungen."

Der Horror könnte so weitergehen: "Der nächste Ansatzpunkt wären MP3- und Filmportale, die möglicherweise gegen (deutsches) Urheberrecht verstoßen."

Die Strafprozessordnung sowie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung seien damit verletzt.

Quelle: Telepolis

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redflash The Wasp „22 Mio gerastert 50 Tatverdächtige, d.h. dann wohl, nun muss man nur noch 100...“
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Wenn ich richtig informiert bin, ist den Medien, auch als Klatschpresse verschrien, eine KinderPorno-Seite ins Auge gefallen. Eigendlich waren die auf der Suche nach irgendwelchen vielversprechenden Info´s die sich leicht und vor allem Medienträchtig in der Klatschpresse vermarkten lassen. Auf Anfrage bei den Kreditinstituten, von welcher Seite auch immer, haben diese die Daten gesichtet und nur die Daten jener Leute weitergegeben die für den Besuch besagter Web-Site bezahlt haben. Nicht schön das die Banken das mitmachen, und auch Rechtlich sehr bedenklich, aber bei solchem Sachverhalt hätte jeder Richter seinen Segen für eine Durchsicht der Daten seine Unterschrift gegeben. Kinder sind unsere Zukunft, ob es uns nun bewusst ist oder nicht, die schwächsten in unserer Gesellschaft brauchen unseren Schutz und die Hilfe aller. Wer anderer Meinung ist darf sich mal Gedanken machen wie hilflos Kinder sind.
Und der Rechtsanwalt meint es bestimmt gut mit dem Gesetz, vor allem ist es für Ihn eine unbezahlbare Reklame, in dessen Genuss er kommt. Warum aber hat Er die Kinder nicht schon vorher beschützt? Oder ist das nicht so Medienträchtig, lässt sich das nicht so gut vermarkten?
Und wieso lässt sich der Betreiber der Web-Site nicht mehr ermitteln, oder ist daran keiner interessiert? Von jedem kleinen Popler wird die IP-Adresse gespeichert, aber irgendeiner kann die abartigsten Inhalte im Web zur Schau stellen, kräftig kassieren, und niemand weiss wer es war, wahrscheinlich wissen die Banken nicht mal wer die Gelder kassiert hat, oder wollen die das nicht mehr wissen? Da wäre der Anwalt an der richtigen Stelle, herauszufinden wer die Site betrieben hat, und wo die Gelder geblieben sind. Aber das ist mit Arbeit verbunden, die überläßt er gern der Justiz, oder hat er Angst sich die Finger zu verbrennen.

Denkt mal drüber nach,
redflash-Olli

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Und welcher bist du? charlie62