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News: Pauschalverdacht gegen Kreditkartenbesitzer

War Rasterfahndung rechtswidrig?

Redaktion / 44 Antworten / Flachansicht Nickles

Im Zuge der Ermittlungen gegen Kinderpornographie war in jüngster Zeit eine indonesische Website ins Visier der Fahnder gerückt. Die Betreiber konnten nicht ermittelt werden, so hat man kurzerhand 22 Millionen deutsche Kreditkarten gerastert. Die Rechtmäßigkeit dieser Rasterfahndung soll nun festgestellt werden.

Das hat sich der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter zur Aufgabe gemacht. Er hat vor dem Amtsgericht Halle einen Antrag auf die gerichtliche Überprüfung dieser Aktion gestellt.

Seine Argumente: Ein Anfangsverdacht liege nicht vor. Die bloße Existenz einer Website rechtfertige nicht solch eine Maßnahme.

Es fehlte eine richterliche Genehmigung, wodurch der Richtervorbehalt für Rasterfahndungen umgangen wurde.

Die Rasterfahndung wurde von der Privatwirtschaft durchgeführt. "Wer sagt denn, dass wichtige Kunden oder gar eigene Mitarbeiter nicht aus der Trefferliste gestrichen wurden?".

Ermittelt wurde gegen mutmaßliche Konsumenten von Kinderpornografie. Für diese Straftat beträgt die Höchststrafe zwei Jahre. Zu wenig, weil für die Rasterfahndung eine Straftat von erheblichem Gewicht vorliegen muss.

Ein Vergleich: "Genauso gut könnte man gleichzeitig Razzien vor allen deutschen Hauptbahnhöfen machen und am nächsten Tag verkünden, mit der Festnahme von 50 Abhängigen und zwei Dutzend Kleindealern sei ein großer Schlag gegen den internationalen Drogenhandel gelungen."

Der Horror könnte so weitergehen: "Der nächste Ansatzpunkt wären MP3- und Filmportale, die möglicherweise gegen (deutsches) Urheberrecht verstoßen."

Die Strafprozessordnung sowie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung seien damit verletzt.

Quelle: Telepolis

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siggi12 Redaktion „War Rasterfahndung rechtswidrig?“
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Sicher ist ein solcher schlag gegen die Kinderpornografie eine gute Sache aber irgendwie hat dass ganze doch einen faden beigeschmack der Staat wühlt doch mitlerweile überall in der Privatspähre rum wenn jemand nicht zu einem "freiwilligen" Massengentest geht ist er doch schon ein halber Verbrecher sieht so vernünftige Polizeiarbeit aus.Ausserdem wenn Recht je nach Fall beugbar und auslegbar ist sind wir schon wieder bei verhältnissen wie ich sie aus der guten alten DDR kenne hier war auch jemand der nicht ins System passte oder gar dagegen ankämpfte schon so gut wie verurteilt .Sind wir wirklich schon wieder soweit ?Ausserdem was ist wenn solche Kreditkartendaten gestohlen werden allein der Verdacht mit so etwas zu tun zu haben kann Existenzen ruinieren war das nun ein schlag gegen Kinderpornografie oder gegen den Internethandel ?

siggi

1. Ich bin nicht der liebe Gott sondern versuche nur zu helfen ! 2.Manchmal versteht man etwas geschriebenes falsch oder die Antworten sind etwas flapsig das ist aber keine böswilligkeit !
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Und welcher bist du? charlie62