Der Anwalt Michael Witti hat die 20th Century Fox sowie weitere Firmen und Einzelpersonen verklagt, weil sie in der Komödie "Borat" die Bewohner eines Dorfes als "Abtreibungsgynäkologen" und "Dorfvergewaltiger" betitelt hatten. In dem Dorf wusste man gar nichts von dem Film, weil es dort kein Kino gibt. Am 19.11. legte Witti als Beweis eine Kopie des Films vor. Nur woher hatte er die, fragt Telepolis in einem Artikel vom gestrigen Sonntag?
Borat ist noch nicht auf DVD erschienen, vermutlich stammt die Kopie aus illegaler Quelle. Damit drohen dem Anwalt bis zu 3 Jahre Gefängnis. Das ist ihm aber anscheinend egal, braucht er das Gesetz nicht zu fürchten? Dazu Telepolis:
"Wahrscheinlicher ist, das hier ein Beispiel für die Unsicherheit und das mittlerweile evident gewordene extreme Auseinanderklaffen von geschriebenem Recht und Alltags-Rechtsbewusstsein im Bereich Urheberrecht vorliegt."
Mit anderen Worten: Der Anwalt darf das, Otto Normalverbraucher aber nicht und: Urheberrecht steht über Persönlichkeitsrecht.
Quelle: Telepolis
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Unsinn. Natürlich haben die was für den Film bekommen, nicht viel, aber immerhin. Quelle: spiegel.de. Etwas seriöser als RTL. Genau wie die besoffenen Studenten, deren Klage allerdings abgewiesen wurde. Wenn jemand klagt, weil er gezeigt wird, wie er besoffen Pornos guckt und gleichzeitig auf seiner Myspace-Seite als Hobby salopp gesagt "Sex and drugs" angibt, will der nur eins: Geld. Und genau das wollen die Dorfbewohner, die übrigens von selber gar nicht auf die Idee gekommen wären, zu klagen. Diese Idee bekamen sie von besagtem Anwalt eingeimpft, der das natürlich nicht wegen des Geldes macht.
Abgesehen davon bezieht sich der Artikel auf die deutsche Gesetzgebung, die amerikanische kann durchaus abweichen. Nach meinen Informationen allerdings wurde durchaus Strafanzeige gegen den Anwalt gestellt - Borats Anwälte wären ja doof, sich eine solche Steilvorlage entgehen zu lassen. Und wenn man nur das Beweismittel nicht zulässt, weil es illegal erworben wurde.