Der Anwalt Michael Witti hat die 20th Century Fox sowie weitere Firmen und Einzelpersonen verklagt, weil sie in der Komödie "Borat" die Bewohner eines Dorfes als "Abtreibungsgynäkologen" und "Dorfvergewaltiger" betitelt hatten. In dem Dorf wusste man gar nichts von dem Film, weil es dort kein Kino gibt. Am 19.11. legte Witti als Beweis eine Kopie des Films vor. Nur woher hatte er die, fragt Telepolis in einem Artikel vom gestrigen Sonntag?
Borat ist noch nicht auf DVD erschienen, vermutlich stammt die Kopie aus illegaler Quelle. Damit drohen dem Anwalt bis zu 3 Jahre Gefängnis. Das ist ihm aber anscheinend egal, braucht er das Gesetz nicht zu fürchten? Dazu Telepolis:
"Wahrscheinlicher ist, das hier ein Beispiel für die Unsicherheit und das mittlerweile evident gewordene extreme Auseinanderklaffen von geschriebenem Recht und Alltags-Rechtsbewusstsein im Bereich Urheberrecht vorliegt."
Mit anderen Worten: Der Anwalt darf das, Otto Normalverbraucher aber nicht und: Urheberrecht steht über Persönlichkeitsrecht.
Quelle: Telepolis
Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge
Du liegst absolut falsch! Den Bewohner des Dorfes geht es in erster Linie um ... haegar the horrible
Raubkopie-paranija auf Telepolis/heise/Nickles nerft langsam gewaltig.
Es galt nie als schön, und auch nimmer als gültige Ausrede, auf die anderen mit dem Finger zu zeigen und zu sagen: "Aber er machts auch".
Die Pro-Sauger-Gemeinschaft bewegt sich auf dem dünnen Eis, weil man oft die gleichen Eigenschaften zeigt, wie die verhassten MI/FI.
Irgendwann wird die Argumentation nur lächerlich. und kleinlich sind dann auch beide Seiten.