Der Anwalt Michael Witti hat die 20th Century Fox sowie weitere Firmen und Einzelpersonen verklagt, weil sie in der Komödie "Borat" die Bewohner eines Dorfes als "Abtreibungsgynäkologen" und "Dorfvergewaltiger" betitelt hatten. In dem Dorf wusste man gar nichts von dem Film, weil es dort kein Kino gibt. Am 19.11. legte Witti als Beweis eine Kopie des Films vor. Nur woher hatte er die, fragt Telepolis in einem Artikel vom gestrigen Sonntag?
Borat ist noch nicht auf DVD erschienen, vermutlich stammt die Kopie aus illegaler Quelle. Damit drohen dem Anwalt bis zu 3 Jahre Gefängnis. Das ist ihm aber anscheinend egal, braucht er das Gesetz nicht zu fürchten? Dazu Telepolis:
"Wahrscheinlicher ist, das hier ein Beispiel für die Unsicherheit und das mittlerweile evident gewordene extreme Auseinanderklaffen von geschriebenem Recht und Alltags-Rechtsbewusstsein im Bereich Urheberrecht vorliegt."
Mit anderen Worten: Der Anwalt darf das, Otto Normalverbraucher aber nicht und: Urheberrecht steht über Persönlichkeitsrecht.
Quelle: Telepolis
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zwischen Fox und den Dorfbewohnern besteht kein Vertrag. Die Dorfbewohner haben erst im nachhinein erfahren, als der Film schon draussen wahr, dass sie da mitgespielt haben. genauso wie zb der Rodeobesitzer, der das mit den (Achtung nur ein zitat!) "Scheiss Moslems" gesagt hat. Das isses doch. die Leute in dem Dorf haben nichtmal was für den Film gekriegt.
(Quelle, wenn ich auch selbst nicht viel vonderselben halte: RTL2 News)