Da gibt es doch tatsächlich in den USA einen Richter, der die Forderungen (750 Dollar für einen heruntergeladenen Song) der RIAA - also der amerikanischen Musikindustrie - für überzogen hält und diese auffordert, ihre Forderungen mal zu begründen!
Zum Bericht geht es hier: Klick
Ich bin mal gespannt, was dabei rauskommt...
Gruß
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Wg. Upload-Ratio: Das hatte ich mir in etwa so vorgestellt, wollte es nur noch einmal genau wissen. Letztlich ist das m.E. aber unerheblich.
Wenn ich einen Musiktitel illegal ins Netz stelle, müssen die besagten 750 ihn ja nicht alle bei mir herunterladen. Vielleicht sind es nur zwei, Herr A und Herr B (danach habe ich den Titel vielleicht schon aus dem Sharing-Ordner entfernt). Aber Herr C und D können ihn dann von Herrn A laden, und Herr E und F von Herrn B - und so immer weiter, eine Art Schneeballeffekt. Letztlich bin ich als derjenige, der den Titel ursprünglich hochgeladen hat, dafür verantwortlich. Dass der Titel durch mein Handeln direkt bzw. indirekt an 750 andere User weitergereicht wird, halte ich für durchaus denkbar.
Ob das ein Grund ist, einen derart hohen Verbreitungsgrad einfach zu unterstellen, steht natürlich auf einem anderen Blatt... zumal man von einem wirtschaftlichen Schaden ja nur dann sprechen kann, wenn der Download eine "Ersatzhandlung" für einen Kauf darstellt. In allen anderen Fällen kann der Musikindustrie der Download schlicht egal sein - mehr noch, es entsteht ein nicht zu unterschätzender Werbeeffekt. Genau wie bei Software: Nicht zuletzt die vielen "Raub"kopien sind es, denen MS seine gewaltige Popularität und Verbreitung verdankt.
Danke für deine ausführliche Erklärung!
CU
Olaf