Da gibt es doch tatsächlich in den USA einen Richter, der die Forderungen (750 Dollar für einen heruntergeladenen Song) der RIAA - also der amerikanischen Musikindustrie - für überzogen hält und diese auffordert, ihre Forderungen mal zu begründen!
Zum Bericht geht es hier: Klick
Ich bin mal gespannt, was dabei rauskommt...
Gruß
Klatsch, Fakten, News, Betas 5.087 Themen, 27.850 Beiträge
Was bitte ist eine Upload-Ratio?
Das verhältnis von upload zu download. Wie viel also andere vom eigenen rechner hochladen in relation zu dem, was man selbst von anderen heruntergeladen hat. Bezogen auf einzelne dateien/datei-gruppen oder auch nur insgesamt im zeitlichen verlauf.
Meinst du nicht, dass sich weltweit tatsächlich Millionen Menschen am Filesharing beteiligen?
Kenne keine genauen zahlen, es sind aber wohl gleichzeitig einige millionen oder noch mehr. Diese sind aber mitnichten alle in einem großen verschwörer-netzwerk verbunden, sondern lediglich weitmaschig und locker vernetzt und oft genug nicht einmal über beliebig viele zwischenknoten verbunden.
Potentiell sind also schon millionen nachfrager da, tatsächlich (also um das angebotene überhaupt wissend) wohl eher einige tausend, interessiert vielleicht einige zehn und aktiv nachfragend keine handvoll (ausnahmen bestätigen die regel) ...
Oder wie soll ich deine unsachliche Ausschweifung zu diesem Thema sonst verstehen?
... Hier also mit den millionen zu argumentieren ist hochgradig unlauter oder technisch uninformiert/irregeführt (eine häufige lieblingseigenschaft der [konzernfreundlichen] judikative, daher wohl auch dieser thread).
Aber selbst wenn es zentillionen wären (bis hinunter zu den aktiv nachfragenden), bekommen wird es im schnitt wohl eher nur etwa einer (in der summe, nicht ein bestimmter einziger). Das ist die upload-ratio, die prinzipiell netto nicht sehr von eins abweichen kann (ein start-anbieter mit hoher bandbreite kann natürlich, bezogen auf die gesamtgröße, auf hohe werte kommen, denn ein download fehlt ja hier), da up- und download sich exakt die waage halten (alles was jemand herunterlädt muss identisch von jemandem hochgeladen werden, so eine art "1. kirchhoffsche P2P-regel").
Alleine schon die verwaltung der kommunikation mit mehr als einigen hundert peers ist für normale rechner und internetzugänge ein absolutes KO-kriterium.
Anzumerken ist, dass es hier nicht um mögliche strafen, sondern explizit um den schadenersatz und ihre begründung geht.
mr.escape
Das verhältnis von upload zu download. Wie viel also andere vom eigenen rechner hochladen in relation zu dem, was man selbst von anderen heruntergeladen hat. Bezogen auf einzelne dateien/datei-gruppen oder auch nur insgesamt im zeitlichen verlauf.
Meinst du nicht, dass sich weltweit tatsächlich Millionen Menschen am Filesharing beteiligen?
Kenne keine genauen zahlen, es sind aber wohl gleichzeitig einige millionen oder noch mehr. Diese sind aber mitnichten alle in einem großen verschwörer-netzwerk verbunden, sondern lediglich weitmaschig und locker vernetzt und oft genug nicht einmal über beliebig viele zwischenknoten verbunden.
Potentiell sind also schon millionen nachfrager da, tatsächlich (also um das angebotene überhaupt wissend) wohl eher einige tausend, interessiert vielleicht einige zehn und aktiv nachfragend keine handvoll (ausnahmen bestätigen die regel) ...
Oder wie soll ich deine unsachliche Ausschweifung zu diesem Thema sonst verstehen?
... Hier also mit den millionen zu argumentieren ist hochgradig unlauter oder technisch uninformiert/irregeführt (eine häufige lieblingseigenschaft der [konzernfreundlichen] judikative, daher wohl auch dieser thread).
Aber selbst wenn es zentillionen wären (bis hinunter zu den aktiv nachfragenden), bekommen wird es im schnitt wohl eher nur etwa einer (in der summe, nicht ein bestimmter einziger). Das ist die upload-ratio, die prinzipiell netto nicht sehr von eins abweichen kann (ein start-anbieter mit hoher bandbreite kann natürlich, bezogen auf die gesamtgröße, auf hohe werte kommen, denn ein download fehlt ja hier), da up- und download sich exakt die waage halten (alles was jemand herunterlädt muss identisch von jemandem hochgeladen werden, so eine art "1. kirchhoffsche P2P-regel").
Alleine schon die verwaltung der kommunikation mit mehr als einigen hundert peers ist für normale rechner und internetzugänge ein absolutes KO-kriterium.
Anzumerken ist, dass es hier nicht um mögliche strafen, sondern explizit um den schadenersatz und ihre begründung geht.
mr.escape