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News: Wichtiges Gerichtsurteil gefallen

Holger Voss grillt Big Brother

Redaktion / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Holger Voss sorgt seit 2002 für Schlagzeilen. Er wurde aufgrund einer als kritisch empfundenen Äußerung in einem Internet-Diskussionsforum vor Gericht gezerrt und dann schuldfrei gesprochen.

Die Ermittlung von Holger Voss war möglich, weil T-Online seine IP-Verbindungsdaten rausgerückt hat. Und genau dagegen klagte Holger Voss. Nach längerem Hickhack hat das Darmstädter Landgericht jetzt ein finales Urteil gefällt. Es ist unzulässig, dass T-Online die IP-Daten einer Verbindung länger als erforderlich speichert.

Bislang betrifft das Urteil nur den Fall "Holger Voss gegen T-Online", kann allerdings als auch Grundlage für künftige Entscheidungen in ähnlichen Fällen zum Tragen kommen. Und: es kann auch Auswirkungen auf die geplante Vorratsdatenspeicherung haben, die von den "Gesetzbastlern" angestrebt wird.
Quelle: Spiegel.de.

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Hmm, nicht auszudenken, Nörgler
Hmm, nicht auszudenken, Nörgler
Hardwaretester Nörgler „Hmm, nicht auszudenken,“
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Da das Urteil rechtskräftig ist kann sich jeder auf dieses Urteil berufen. Bedeutet also, wer Schund im Netz betreibt und eine Flat hat und dann Monate später wegen irgendwas verklagt wird weil er anhand seiner IP Monate später ausfindig gemacht wurde, das ganze Verfahren unzulässig ist, da ein Beweismittel verwendet wird welches illegal ist. Ist auch immer lustig in diesen komischen Gerichtssendungen zu sehen wenn dort Bänder mit Gesprächen auftauchen die den Täter überführen - sowas wäre real gar nicht möglich weil ein von einer Privatperson aufgenommenes Band nicht als Beweis zählt, es sei denn der der aufgezeichnet wurde wurde vorher darüber informiert und hat seine Einwilligung gegegben. Ähnlich ist es nun wenn eine gespeicherte IP einer Flat zur Überführung benutzt wird. Oder sehe sich das falsch ?

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