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News: Wichtiges Gerichtsurteil gefallen

Holger Voss grillt Big Brother

Redaktion / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Holger Voss sorgt seit 2002 für Schlagzeilen. Er wurde aufgrund einer als kritisch empfundenen Äußerung in einem Internet-Diskussionsforum vor Gericht gezerrt und dann schuldfrei gesprochen.

Die Ermittlung von Holger Voss war möglich, weil T-Online seine IP-Verbindungsdaten rausgerückt hat. Und genau dagegen klagte Holger Voss. Nach längerem Hickhack hat das Darmstädter Landgericht jetzt ein finales Urteil gefällt. Es ist unzulässig, dass T-Online die IP-Daten einer Verbindung länger als erforderlich speichert.

Bislang betrifft das Urteil nur den Fall "Holger Voss gegen T-Online", kann allerdings als auch Grundlage für künftige Entscheidungen in ähnlichen Fällen zum Tragen kommen. Und: es kann auch Auswirkungen auf die geplante Vorratsdatenspeicherung haben, die von den "Gesetzbastlern" angestrebt wird.
Quelle: Spiegel.de.

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Hmm, nicht auszudenken, Nörgler
TAsitO Nörgler „Hast du selber nicht den Eindruck, dass es dir besser stünde jemand anderen zu...“
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Hallo.
Für mein Erachten bringst Du nichts durcheinander;
allerdings glaube ich kaum, dass dies grosse Auswirkungen auf den Staat haben wird.
Ein Gericht entscheidet so; ein anderes so.
Gruss.

http://www.talk-about.org/leben-ist-mehr/default.asp
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