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News: Wichtiges Gerichtsurteil gefallen

Holger Voss grillt Big Brother

Redaktion / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Holger Voss sorgt seit 2002 für Schlagzeilen. Er wurde aufgrund einer als kritisch empfundenen Äußerung in einem Internet-Diskussionsforum vor Gericht gezerrt und dann schuldfrei gesprochen.

Die Ermittlung von Holger Voss war möglich, weil T-Online seine IP-Verbindungsdaten rausgerückt hat. Und genau dagegen klagte Holger Voss. Nach längerem Hickhack hat das Darmstädter Landgericht jetzt ein finales Urteil gefällt. Es ist unzulässig, dass T-Online die IP-Daten einer Verbindung länger als erforderlich speichert.

Bislang betrifft das Urteil nur den Fall "Holger Voss gegen T-Online", kann allerdings als auch Grundlage für künftige Entscheidungen in ähnlichen Fällen zum Tragen kommen. Und: es kann auch Auswirkungen auf die geplante Vorratsdatenspeicherung haben, die von den "Gesetzbastlern" angestrebt wird.
Quelle: Spiegel.de.

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Hmm, nicht auszudenken, Nörgler
fritzcarraldo Nörgler „Hmm, nicht auszudenken,“
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Nörgler, nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Die Urteilsfindung eines bundesrepublikanischen Gerichts mit den Schauprozessen des Dritten Reichs zu vergleichen ist nicht mehr als dumpfe Stammtisch-Rhetorik. Wenn Du meinst, dass ein zur Überwachung seiner Foren auf gegen demokratisch legitimiertes Recht verstoßende Äußerungen verurteilter Verlag mit einem per Schauprozess zum Tode verurteilten Widerstandskämpfer zu vergleichen ist, hast Du offenbar jegliches Gefühl für Verhältnismäßigkeit verloren.

Und nein, ich verteidige damit nicht die Hamburger Urteile. Aber sie haben nichts, aber auch gar nichts mit den von Dir erwähnten zu tun!

Gruß, Wolfgang

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Hmm, nicht auszudenken, Nörgler