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News: Wichtiges Gerichtsurteil gefallen

Holger Voss grillt Big Brother

Redaktion / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Holger Voss sorgt seit 2002 für Schlagzeilen. Er wurde aufgrund einer als kritisch empfundenen Äußerung in einem Internet-Diskussionsforum vor Gericht gezerrt und dann schuldfrei gesprochen.

Die Ermittlung von Holger Voss war möglich, weil T-Online seine IP-Verbindungsdaten rausgerückt hat. Und genau dagegen klagte Holger Voss. Nach längerem Hickhack hat das Darmstädter Landgericht jetzt ein finales Urteil gefällt. Es ist unzulässig, dass T-Online die IP-Daten einer Verbindung länger als erforderlich speichert.

Bislang betrifft das Urteil nur den Fall "Holger Voss gegen T-Online", kann allerdings als auch Grundlage für künftige Entscheidungen in ähnlichen Fällen zum Tragen kommen. Und: es kann auch Auswirkungen auf die geplante Vorratsdatenspeicherung haben, die von den "Gesetzbastlern" angestrebt wird.
Quelle: Spiegel.de.

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Nörgler Redaktion „Holger Voss grillt Big Brother“
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wäre der Hamburger völkische Gerichtshof, oder wie auch immer das da oben heißen mag, für die Urteilsfindung zuständig gewesen. Dann hätte es höchstwahrscheinlich eher lebenslänglich denn Gerechtigkeit für Holger gegeben. Mittlerweile kennen wir ja unsere Pappenheimer aus Hamburg zur Genüge.

Geht es nur mir so, oder bekommen auch andere bei den Ausdrücken "Hamburg", "Gericht" und "Urteil" Assoziationen die eher mit Rechtsbeugung sowie freislerischem Muff zu tun haben? Freisler? Wer war das doch gleich? Oder bringe ich da irgendetwas durcheinander?

Armes Deutschland!
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Hmm, nicht auszudenken, Nörgler