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News: Wichtiges Gerichtsurteil gefallen

Holger Voss grillt Big Brother

Redaktion / 9 Antworten / Baumansicht Nickles

Holger Voss sorgt seit 2002 für Schlagzeilen. Er wurde aufgrund einer als kritisch empfundenen Äußerung in einem Internet-Diskussionsforum vor Gericht gezerrt und dann schuldfrei gesprochen.

Die Ermittlung von Holger Voss war möglich, weil T-Online seine IP-Verbindungsdaten rausgerückt hat. Und genau dagegen klagte Holger Voss. Nach längerem Hickhack hat das Darmstädter Landgericht jetzt ein finales Urteil gefällt. Es ist unzulässig, dass T-Online die IP-Daten einer Verbindung länger als erforderlich speichert.

Bislang betrifft das Urteil nur den Fall "Holger Voss gegen T-Online", kann allerdings als auch Grundlage für künftige Entscheidungen in ähnlichen Fällen zum Tragen kommen. Und: es kann auch Auswirkungen auf die geplante Vorratsdatenspeicherung haben, die von den "Gesetzbastlern" angestrebt wird.
Quelle: Spiegel.de.

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Nörgler Redaktion „Holger Voss grillt Big Brother“
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wäre der Hamburger völkische Gerichtshof, oder wie auch immer das da oben heißen mag, für die Urteilsfindung zuständig gewesen. Dann hätte es höchstwahrscheinlich eher lebenslänglich denn Gerechtigkeit für Holger gegeben. Mittlerweile kennen wir ja unsere Pappenheimer aus Hamburg zur Genüge.

Geht es nur mir so, oder bekommen auch andere bei den Ausdrücken "Hamburg", "Gericht" und "Urteil" Assoziationen die eher mit Rechtsbeugung sowie freislerischem Muff zu tun haben? Freisler? Wer war das doch gleich? Oder bringe ich da irgendetwas durcheinander?

Armes Deutschland!
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hulk 8150 Nörgler „Hmm, nicht auszudenken,“
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omg, nörgler,
..weisst du überhaupt wovon du redest?

h...
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Nörgler hulk 8150 „omg, nörgler, ..weisst du überhaupt wovon du redest?“
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Hast du selber nicht den Eindruck, dass es dir besser stünde jemand anderen zu nerven?
Bist du nicht gut Freund mit luttyy geworden? Musst du dir da noch weitere Nebenkriegsschauplätze antun?
Naja, wie du willst.

Und ja, ich weiß sehr wohl wovon ich schreibe.

Armes Deutschland!
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TAsitO Nörgler „Hast du selber nicht den Eindruck, dass es dir besser stünde jemand anderen zu...“
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Hallo.
Für mein Erachten bringst Du nichts durcheinander;
allerdings glaube ich kaum, dass dies grosse Auswirkungen auf den Staat haben wird.
Ein Gericht entscheidet so; ein anderes so.
Gruss.

http://www.talk-about.org/leben-ist-mehr/default.asp
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jones2 Nörgler „Hast du selber nicht den Eindruck, dass es dir besser stünde jemand anderen zu...“
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du weißt gar nichts kleiner.heutige justiz mit der im 3.reich zu vergleichen---nun,du weißt wirklich nichts.

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fritzcarraldo Nörgler „Hmm, nicht auszudenken,“
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Nörgler, nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Die Urteilsfindung eines bundesrepublikanischen Gerichts mit den Schauprozessen des Dritten Reichs zu vergleichen ist nicht mehr als dumpfe Stammtisch-Rhetorik. Wenn Du meinst, dass ein zur Überwachung seiner Foren auf gegen demokratisch legitimiertes Recht verstoßende Äußerungen verurteilter Verlag mit einem per Schauprozess zum Tode verurteilten Widerstandskämpfer zu vergleichen ist, hast Du offenbar jegliches Gefühl für Verhältnismäßigkeit verloren.

Und nein, ich verteidige damit nicht die Hamburger Urteile. Aber sie haben nichts, aber auch gar nichts mit den von Dir erwähnten zu tun!

Gruß, Wolfgang

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Sharky HH fritzcarraldo „Nörgler, nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Die Urteilsfindung eines...“
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Wolfgang,

Danke ... dem ist nichts hinzuzufügen.

Jan

... carpe diem ...
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Nörgler Nachtrag zu: „Hmm, nicht auszudenken,“
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Naja, ich nenn das Kind halt gern beim Namen.

Rechtsbeugung bleibt für mich grundsätzlich Rechtsbeugung.

Mir ist natürlich klar, dass es überall Bäume voller Krähen gibt.

Armes Deutschland!
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Hardwaretester Nörgler „Hmm, nicht auszudenken,“
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Da das Urteil rechtskräftig ist kann sich jeder auf dieses Urteil berufen. Bedeutet also, wer Schund im Netz betreibt und eine Flat hat und dann Monate später wegen irgendwas verklagt wird weil er anhand seiner IP Monate später ausfindig gemacht wurde, das ganze Verfahren unzulässig ist, da ein Beweismittel verwendet wird welches illegal ist. Ist auch immer lustig in diesen komischen Gerichtssendungen zu sehen wenn dort Bänder mit Gesprächen auftauchen die den Täter überführen - sowas wäre real gar nicht möglich weil ein von einer Privatperson aufgenommenes Band nicht als Beweis zählt, es sei denn der der aufgezeichnet wurde wurde vorher darüber informiert und hat seine Einwilligung gegegben. Ähnlich ist es nun wenn eine gespeicherte IP einer Flat zur Überführung benutzt wird. Oder sehe sich das falsch ?

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