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BW: Wehrdienst und Studium

Svenman_1 / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich hab mal eine Frage: Ich wurde gemustert und werde nun wahrscheinlich
nächstes Jahr einberufen. Man sagte mir, dass ich im Falle einer Berufsausbildung den Wehrdienst nicht antreten muss und dieser zurückgestellt wird. Wenn man studiert, kann man bis zum 2.Semester aus dem laufendem Semester einberufen werden.

So nun zur eigentlichen Frage:
Wenn ich einen Diplomstudiengang wählen will (was ich auch vorhab),
dann weiß ich nicht wie lange dieser noch besteht, da ja generell auf Master und Bachelor umgestellt wird. Ich meine damit, dass ich vielleicht jetzt noch die Chance hab den Diplomstudiengang zu wählen und nach dem Wehrdienst gibt es diesen Studiengang ja vielleicht schon nicht mehr. Ist das ein auszureichender Grund nicht einberufen werden zu können? Mir würd ja ein nicht rückgängig machbarer "Schaden" entstehen. Ich würd mich echt übelst ärgern, wenn ich zurückkomme und dann höre das der Studiengang eingestellt wurde....
Ich hoffe die Frage ist verständlich genug.

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(nur Tagkorrektur) out-freyn
Crazy Eye OWausK „Also, verstehe ich auch nicht: Uni Klausuren in vorlesungsfreier Zeit schlecht...“
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Wenn du nicht freigestellt wirst, nihmst du an diesen einen tag zur klausur Urlaub ;) Wie gesagt die hatten auch nur Zeit um die Klausur zu schrieben und sind dann an abend wieder hin^^

Das qualifizierende Pratikum für die FH oder Uni ist teilweise recht kurz(und kann deshalb zwischen Abi und grundausbildung gemacht werden) und auch nicht für jedes Fach bei der FH notwendig. Aber weasy ist es trotzdem nicht, es ist schon eine ordentlich zusatzbelastung die dich vermutlich ein Semester kosten wird da du ein zwei Klausuren schieben wirst.

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