Ich hab mal eine Frage: Ich wurde gemustert und werde nun wahrscheinlich
nächstes Jahr einberufen. Man sagte mir, dass ich im Falle einer Berufsausbildung den Wehrdienst nicht antreten muss und dieser zurückgestellt wird. Wenn man studiert, kann man bis zum 2.Semester aus dem laufendem Semester einberufen werden.
So nun zur eigentlichen Frage:
Wenn ich einen Diplomstudiengang wählen will (was ich auch vorhab),
dann weiß ich nicht wie lange dieser noch besteht, da ja generell auf Master und Bachelor umgestellt wird. Ich meine damit, dass ich vielleicht jetzt noch die Chance hab den Diplomstudiengang zu wählen und nach dem Wehrdienst gibt es diesen Studiengang ja vielleicht schon nicht mehr. Ist das ein auszureichender Grund nicht einberufen werden zu können? Mir würd ja ein nicht rückgängig machbarer "Schaden" entstehen. Ich würd mich echt übelst ärgern, wenn ich zurückkomme und dann höre das der Studiengang eingestellt wurde....
Ich hoffe die Frage ist verständlich genug.
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Für mich ist die Zeit beim Bund ehrlich gesagt rausgeschmissene Zeit, in der ich schon studieren könnte.
So gesehen sind für den Bund und für die Steuerzahler, die ihren Wehrdienst abgeleistet haben, die Kosten deines Studienplatzes rausgeschmissenes Geld.
So gesehen sind für den Bund und für die Steuerzahler, die ihren Wehrdienst abgeleistet haben, die Kosten deines Studienplatzes rausgeschmissenes Geld.
