Eine Freundin (Nähe Ludwigshafen) beklagte ihre defekte Alarmanlage, die sie mit der Polizei verbindet. Nach einer dreimaligen Fehlarmierung der Polizei wurde festgestellt, das die Anlage ausgetauscht werden muß. Der Elektriker sprach von 4, 5 Stunden.
In Wahrheit benötigte der die Montage ausführende Handwerker dann 2 1/2 Tage! Die er zum größten Teil damit zubrachte, die Montageanleitung zu lesen und die Hotline zu konsultieren. Die neue Anlage war anscheined auch ihm vollkommen unbekannt.
Bislang wurde noch keine Rechnung gelegt, aber man deutete schon an, das die Lohnkosten erheblich wären.
Ich bin nun der Meinung, daß es da eigentlich Normzeiten gibt. Und nicht das Studium einer Einbauanleitung finanziert werden sollte!
Meine Frage dazu - wo kann man sich hinwenden, wenn die Firma tatsächlich 2 1/2 Tage Arbeitszeit in Rechnung stellt?
Für sachliche Ratschläge und Tipps waäre ich dankbar.
Jürgen
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Verbraucherschutzzentrale.
Allerdings hätte man sich vorher einen Kostenvoranschlag machen lassen sollen.
Wenn man das bezeugen kann, dass der Technicker keine Ahnung hatte, dann kann man auch dagegen vorgehen.
Versuchen werden sie es. Da bin ich überzeugt von.
Gibt übrigens bei den Verbraucherzentralen eine Broschüre über Handwerkernepp und wie man dagegen vorgehen kann.