Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge

News: Filesharerin verurteilt

Festplatte löschen verboten !

Redaktion / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Weil sie beim Tauschen von Musikdateien erwischt wurde, musste eine Filesharerin ihre Festplatte herausgeben. Dass sie dort aber die fraglichen Daten gelöscht hatte, nahm ihr der Richter übel. Sie wurde verurteilt.

2005 soll die Frau über 200 Musikdateien über BearShare und iMesh geladen und verbreitet haben. Daraufhin wurde sie von der RIAA verklagt und zur Herausgabe ihrer Festplate gezwungen. Diese wurde von einem Experten untersucht, der feststellte, dass Daten mit speziellen Shredder-Programmen vernichtet wurden. Der Richter fand das gar nicht lustig, sprach von absichtlicher Beweisvernichtung und verurteilte die Frau. Das Strafmaß ist noch nicht bekannt.

Quelle: Ars Technica

bei Antwort benachrichtigen
Blöder Leech :P Scotty7
Typisch Amis... ;-) jonnyswiss
redflash oooho „Hallo Sandmann, Soweit ich informiert bin, eben nicht. Die meisten PC-Besitzer...“
Optionen

Auuu , nicht ganz richtig. Wegen unterschiedlicher Auslegung der Gesetze durch unsere unfehlbare Justiz ist mal der PC-Besitzer oder auch der Inhaber des Internetanschlusses oder eben die Person , die heruntergeladen hat, haftbar zu machen. Das vernichten der Daten ist tatsächlich Strafbar, sofern man nachweisen kann das es sich eben um die strafrechtlich relevanten Daten handelt, wozu aber erst mal die Daten wieder hergestellt werden müssten, was selbst für Profis nicht einfach ist, und imense Kosten verursacht. Auf alle Fälle nicht strafbar ist es die Daten in einer Container-Datei zu verstecken und/oder zu Verschlüsseln, und für durch menschliche Vergessenheit verloren gegangene Schlüssel kann man niemanden Bestrafen. Und für eine versehendlich oder absichtlich gelöschte Festplatte kann man erst dann bestraft werden wenn sie offiziell zum Beweismittel gemacht hat. Und genau hier ist der Knackpunkt an dem ein Anwalt das Gericht darüber Belehren sollte das es nicht Aufgabe des Angeklagten ist Beweismittel aufzubewahren sondern dafür Staatliche Stellen zuständig sind. Sogenannte Beweismittel werden immer in Staatlicher Obhut genommen, im volksmund Beschlagnahmt. Verbleiben Dinge beim Angeklagten darf er sie wie normales eigentum behandeln, im Fall der Festplatte auch löschen um Platz für neue oder andere Daten zu machen. Das ist noch nicht Strafbar, fragt einen Anwalt.

bei Antwort benachrichtigen