Weil sie beim Tauschen von Musikdateien erwischt wurde, musste eine Filesharerin ihre Festplatte herausgeben. Dass sie dort aber die fraglichen Daten gelöscht hatte, nahm ihr der Richter übel. Sie wurde verurteilt.
2005 soll die Frau über 200 Musikdateien über BearShare und iMesh geladen und verbreitet haben. Daraufhin wurde sie von der RIAA verklagt und zur Herausgabe ihrer Festplate gezwungen. Diese wurde von einem Experten untersucht, der feststellte, dass Daten mit speziellen Shredder-Programmen vernichtet wurden. Der Richter fand das gar nicht lustig, sprach von absichtlicher Beweisvernichtung und verurteilte die Frau. Das Strafmaß ist noch nicht bekannt.
Quelle: Ars Technica
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In welchem Land war das denn?
In Deutschland dürfte der Fall wohl etwas anders liegen! Hier (in Bayern und Hamburg kanns natürlich anders sein) muss amn sich nicht selbst belasten. D.h. weiss ich, dass die Behörde hinter mir her ist, sollte ich tunlichst alles vernichten was mir eine strafbare Handlung nachweisen würde. Ohne Beweis wird es für die Ankläger sehr schwierig, vor allem dann wenn es sich wie hier um kein Kapitalverbrechen handelt. NOCH gilt bei uns die Unschultsvermutung, auch wenn das so mancher Minister und Richter gerne anders hätte.