Weil sie beim Tauschen von Musikdateien erwischt wurde, musste eine Filesharerin ihre Festplatte herausgeben. Dass sie dort aber die fraglichen Daten gelöscht hatte, nahm ihr der Richter übel. Sie wurde verurteilt.
2005 soll die Frau über 200 Musikdateien über BearShare und iMesh geladen und verbreitet haben. Daraufhin wurde sie von der RIAA verklagt und zur Herausgabe ihrer Festplate gezwungen. Diese wurde von einem Experten untersucht, der feststellte, dass Daten mit speziellen Shredder-Programmen vernichtet wurden. Der Richter fand das gar nicht lustig, sprach von absichtlicher Beweisvernichtung und verurteilte die Frau. Das Strafmaß ist noch nicht bekannt.
Quelle: Ars Technica
Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge
.... Folgendes scheint empehlenswert zu sein:
Eine alte, kaputte FP aufbewahren, auf der keine Filesharing-Daten sind! ;-))
und was wäre nun schlimmer gewesen ? eine HDD mit zerstörten dateien oder eine hdd mit ganzen dateien ? ein richter kann doch nicht verurteilen wenn keine beweise vorhanden ? warscheinlich laden sein kinder genauso runter :-)
@maurers:
Das ist ja das traurig-ironische dabei. Der Gesetzgeber hält sich in den meisten Fällen selbst nicht dran. Wieviele Polizisten haben in ihrem Privatwagen einen Mp3-Player? *g*
So ne Platte muss also kaputtgehen.... - Vielleicht sind die seligen Zeiten von Max Strauss vorbei.
Omg...ich zieh auch über Bearshare...aber ich verbreite nicht ^^
An der ihrer Setlle hätte ich sie weggehauen, ne neue gekauft und alles neu draufgehauen...
Blöder Leech :P
Mir Wurscht was du sagst ich hätte es einfach so gemacht!
Wie wärs mit ner HiddenPartition in TrueCrypt?! ;-)
Gruß
TimmintoR 2°°4
In welchem Land war das denn?
In Deutschland dürfte der Fall wohl etwas anders liegen! Hier (in Bayern und Hamburg kanns natürlich anders sein) muss amn sich nicht selbst belasten. D.h. weiss ich, dass die Behörde hinter mir her ist, sollte ich tunlichst alles vernichten was mir eine strafbare Handlung nachweisen würde. Ohne Beweis wird es für die Ankläger sehr schwierig, vor allem dann wenn es sich wie hier um kein Kapitalverbrechen handelt. NOCH gilt bei uns die Unschultsvermutung, auch wenn das so mancher Minister und Richter gerne anders hätte.
Da kann ich Dir nur 100% zustimmen!
Wenn sich so ein Richter persönlich auf den Schlips getreten fühlt, sollte er besser den Beruf wechseln.
Die Anklageschrift würde ich sehr gern sehen. Es sind ja nicht nur Beweise vernichtet worden, vielmehr auch die illegal beschafften Dateien, die ja Objekt der eigentlichen Straftat sind. Wofür wird die Frau denn jetzt bitte bestraft? Demnach ist also allein schon das Downloaden solcher Dateien strafbar...
Gruß oooho
Hallo.
Ich denke der Beweis war das Mitloggen der Adressen und Datenhin- und herspielung.
Das es kein Kapitalverbrechen ist ist relativ.
Denn es ist Musik; und davon möchten die Musiker oder wer auch immer eben Kapital haben.
Natürlich ist Verbrechen oder Gesetzeswidrigkeit im Maß der Dinge.
Gruss.
Zudem gibt es große Magneten, - oder Überspannung durch Blitzschläge (Starkstrom), - oder böse Menschen, die so einen PC schon mal klauen. - Ups, Pech gehabt.
Das beschämende Urteil zeugt von der fachlichen Dummheit der Richter und der Hilflosigkeit unserer Justiz.
Hallo,
woher weiß man eigentlich das gelöscht wurde. Sind die Spuren nicht weg? Wer saß eigentlich zur Tatzeit am Rechner? Wer hat den Internetanschluss benutzt? Sind das nicht genug offene Fragen.
Unsere Oberen werden mit der Internationalisierung nicht fertig das ist alles.
Gruß Jürgen
Hallo.
Dass gelöscht wurde stellte man im Nachhinein fest; denke ich.
Oder es wurde - falls es das gibt - ein Programm verwendet was die Aktivitäten an derm Rechner protokolliert .
Tschja; wer zur Tatzeit am Rechner sass bzw.den Anschluss benutzt hatte - das wäre ein Angriffspunkt.
Nein; sind noch nicht genug Punkte :-).
Aber ; eben auch Amerika.
Gruss.
In dem Fall war die Platte wohl mit Zufallsdaten gefüllt. Außerdem ist keine Partitionstabelle mehr vorhanden...
Gruß
TimmintoR 2°°4
es ist doch jedem hier klar, dass die Amis blöd sind, oder?
Ars Technica's comparative reach.
Source: comScore Media Metrix (U.S. Only)
Werden Dateien oder Verzeichnisse mit boardeigenen Mitteln gelöscht, so werden die Daten nicht tatsächlich Byte für Byte überschrieben. Es wird lediglich der entsprechende Eintrag aus dem 'Inhaltsverzeichnis' entfernt und die Datenblöcke als 'frei' markiert. Die eigentlichen Daten gehen erst durch das Speichern neuer Daten in diesem Bereich unwiederruflich verloren. Spezialisierte Firmen können aber auch dann noch einen Teil der alten Daten wiederherstellen.
Auch eine Standardformatierung hinterläßt Fragmente, so dass ein gewisser Teil der ursprünglichen Daten rekostruierbar bleibt (unbenutzte Bereiche, ...).
Spezielle Löschprogramme hingegen beschreiben den Datenträger mehrfach mit speziell definierten Werten, wobei diese bei jedem Schreibvorgang variieren. 'Daran' ist definitiv zu erkennen, dass nicht nur die Löschung der Daten gewollt war, es sollte auch ein Rekonstruktionsversuch sicher verhindert werden.
Gruß oooho
Hallo Goho,
Ja, das wissen doch die meisten....
Wenn die Bullen zu langsam sind um meine HDD zu beschlagnahmen, ihr Problem, oder?
Hallo Sandmann,
Soweit ich informiert bin, eben nicht. Die meisten PC-Besitzer sind wohl eher als durchschnittliche Anwender zu sehen und wissen nicht, was beim Löschen einer Datei wirklich passiert. Warum auch?
Ein Arbeitskollege meiner Schwester hat einen saftigen Bußgeldbescheid bekommen, weil er bei Emule geloggt wurde. Ob die (Musik-)Daten sich noch auf seiner Festplatte befinden, war nicht relevant. Zwischenzeitlich könnten sie ja schon auf DVD / CD gebrannt worden sein. Das Downloaden der Dateien kommt also einem Kauf gleich. Die Löschung der Daten auf Festplatte ist daher nur unter dem Aspekt der Beweisvernichtung strafbar. Wer die Daten tatsächlich gesaugt hat, spielt auch keine Rolle. Denn der PC-Besitzer ist grundsätzlich verantwortlich, wenn er nicht nachweisen kann, wer auf seinem PC die Daten gesaugt hat.
Gruß OOOHO
Auuu , nicht ganz richtig. Wegen unterschiedlicher Auslegung der Gesetze durch unsere unfehlbare Justiz ist mal der PC-Besitzer oder auch der Inhaber des Internetanschlusses oder eben die Person , die heruntergeladen hat, haftbar zu machen. Das vernichten der Daten ist tatsächlich Strafbar, sofern man nachweisen kann das es sich eben um die strafrechtlich relevanten Daten handelt, wozu aber erst mal die Daten wieder hergestellt werden müssten, was selbst für Profis nicht einfach ist, und imense Kosten verursacht. Auf alle Fälle nicht strafbar ist es die Daten in einer Container-Datei zu verstecken und/oder zu Verschlüsseln, und für durch menschliche Vergessenheit verloren gegangene Schlüssel kann man niemanden Bestrafen. Und für eine versehendlich oder absichtlich gelöschte Festplatte kann man erst dann bestraft werden wenn sie offiziell zum Beweismittel gemacht hat. Und genau hier ist der Knackpunkt an dem ein Anwalt das Gericht darüber Belehren sollte das es nicht Aufgabe des Angeklagten ist Beweismittel aufzubewahren sondern dafür Staatliche Stellen zuständig sind. Sogenannte Beweismittel werden immer in Staatlicher Obhut genommen, im volksmund Beschlagnahmt. Verbleiben Dinge beim Angeklagten darf er sie wie normales eigentum behandeln, im Fall der Festplatte auch löschen um Platz für neue oder andere Daten zu machen. Das ist noch nicht Strafbar, fragt einen Anwalt.
Hallo redflash,
Super!
Deine wirklich glänzend formulierte Aussage ist absolut richtig. So wie Du schon sagst... die Entscheidung, wer für den Download illegaler Daten haftbar zu machen ist, differenziert von Fall zu Fall. Meine Aussage ist dadurch aber nicht falsch. Ähnlich: Kann der Fahrer eines PKW nicht ermittelt werden, tritt der Halter in Haftung. Ist der Fahrer jedoch minderjährig, so sind die Eltern...
Da die Gesetze in Punkto "Neue Medien" den Veränderungen des Marktes nur schwerlich nacheilen, sehe ich die aktuelle Gesetzesauslegung eher als provisorische Notlösung, welche naturgemäß viel Spielraum bietet. In einem kürzlich gelesenen Artikel wurde z. B. das "illegale" Downloaden von Multimedia-Dateien als Bagatellfall deklariert, solange sich dabei nicht der Anschein verliert, ausschließlich der privaten Nutzung zu dienen.
Gruß oooho