hallo,
habe was ersteigert für 160€ und auch schon bezahlt,
gefällt mir nicht, habe den verkäufer via email kontaktiert
und der besteht darauf dass ich das porto zu zahlen habe weil es so seiner meinung nach in seinen agbs steht (da steht das aus dem gesetz kopiert also demnach müsste er zahlen)
nun schreibt er allerdings unfrei würde er es nicht annehmen, und eigentlich will ich nicht das porto zahlen
ja und nu frag ich mich muss ich/soll ich das zurückschicken wenn ja frei oder unfrei oder reicht es dass ich ihm geschrieben habe dass ich wiederrufe, weil nach gesetz also falls ich das richtig verstehe bin ich verpfichtet es zurückzuschicken?!
danke schonmal!
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na da hat das "überraschungspacket" ja seinen sinn und zweck erfüllt.
armer Kerl...denke da kann man weils einem nicht gefällt oder im nachhinein verlustgebunden erscheind leider nix machen, es sei denn du erwischt einen kulanten verkäufer der dir zusichertet die ware zurückzunehmen.
scheint mir aber alles sehr unsicher und für 160€ eine box mit sachen kaufen die du nicht kennst, oder bei denen du nicht mal VORHER nachgefragt hast was genau sich darin befindet find ich auch nicht grade klug.
hoffe du bekommst es dennoch geregelt und die bissl porto würd ich schon aufbringen wenn ich meine 160€ wiedersehen will!
greetz***