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Rücksendeporto zahlen oder unfrei?

skyrunner / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

hallo,
habe was ersteigert für 160€ und auch schon bezahlt,
gefällt mir nicht, habe den verkäufer via email kontaktiert
und der besteht darauf dass ich das porto zu zahlen habe weil es so seiner meinung nach in seinen agbs steht (da steht das aus dem gesetz kopiert also demnach müsste er zahlen)
nun schreibt er allerdings unfrei würde er es nicht annehmen, und eigentlich will ich nicht das porto zahlen
ja und nu frag ich mich muss ich/soll ich das zurückschicken wenn ja frei oder unfrei oder reicht es dass ich ihm geschrieben habe dass ich wiederrufe, weil nach gesetz also falls ich das richtig verstehe bin ich verpfichtet es zurückzuschicken?!
danke schonmal!

skyrunner gelöscht_84526 „Vor allen Dingen die Begründung gefällt mir nicht sagt doch schon viel aus!...“
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ok, gefält mir nicht war etwas oberflächig ausgedrückt, es hanbdelte sich um ein "überraschungspaket" bestehend aus psp, psp2, x-box etc zubehör und spielen etc. beschrieben worden sind tolle sachen die zum wiederverkauf geeignet seien sollten, erhalten habe ich nachgemachte ware die schon im laden billiger ist als ich bezahlt habe und alte spiele von 2003 und ein paar cds mit cheats zu alten spielen, fast alles was sich gar nicht mehr oder nur mit grossem verlust verkaufen liesse. obendrein hat das hinporto fast 40€ gekostet, jedenfalls hab ich das bezahlt, überlege ob ich darum auchnoch klagen sollte?!