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Rücksendeporto zahlen oder unfrei?

skyrunner / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

hallo,
habe was ersteigert für 160€ und auch schon bezahlt,
gefällt mir nicht, habe den verkäufer via email kontaktiert
und der besteht darauf dass ich das porto zu zahlen habe weil es so seiner meinung nach in seinen agbs steht (da steht das aus dem gesetz kopiert also demnach müsste er zahlen)
nun schreibt er allerdings unfrei würde er es nicht annehmen, und eigentlich will ich nicht das porto zahlen
ja und nu frag ich mich muss ich/soll ich das zurückschicken wenn ja frei oder unfrei oder reicht es dass ich ihm geschrieben habe dass ich wiederrufe, weil nach gesetz also falls ich das richtig verstehe bin ich verpfichtet es zurückzuschicken?!
danke schonmal!

gelöscht_84526 luttyy „Ich würde dem die Ware über den Hermesversand für 3,90€ inkl. 500€...“
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Vor allen Dingen die Begründung "gefällt mir nicht" sagt doch schon viel aus! Wenn die Ware defekt wäre oder wenn was falsch geliefert worden wäre, dann sähe die Sache schon anders aus, aber bei dieser Rückgabebegründung dann auch noch auf Erstattung der Portokosten (wie luttyy schon schreibt: bei Hermes 3,90 oder 5,90 Euronen - je nach Paketgröße -, bis 500 € versichert) zu pochen finde ich schon etwas - mit Verlaub - unverschämt.

Eine andere Möglichkeit bei einer "gefällt-mir-nicht-Reklamation" wäre doch die, das Teil selber wieder über Ebay zum Verkauf anzubieten.....

Gruß