hallo,
habe was ersteigert für 160€ und auch schon bezahlt,
gefällt mir nicht, habe den verkäufer via email kontaktiert
und der besteht darauf dass ich das porto zu zahlen habe weil es so seiner meinung nach in seinen agbs steht (da steht das aus dem gesetz kopiert also demnach müsste er zahlen)
nun schreibt er allerdings unfrei würde er es nicht annehmen, und eigentlich will ich nicht das porto zahlen
ja und nu frag ich mich muss ich/soll ich das zurückschicken wenn ja frei oder unfrei oder reicht es dass ich ihm geschrieben habe dass ich wiederrufe, weil nach gesetz also falls ich das richtig verstehe bin ich verpfichtet es zurückzuschicken?!
danke schonmal!
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
en er braucht nur zusahgen er hat nichts erhalten. Dann beweise es ihnen
Wenn der Verkäufer das Paket angenommen hat, dann musste er dafür auch unterschreiben. Bei Paketen ist das also kein Problem...
Beim unfreiem Versand ist damit zu rechnen, daß der Verkäufer das Paket nicht annimmt, dann bekommst Du es zurück und darfst den Spaß selbst bezahlen ;-)
Wenn der Verkäufer das Paket angenommen hat, dann musste er dafür auch unterschreiben. Bei Paketen ist das also kein Problem...
Beim unfreiem Versand ist damit zu rechnen, daß der Verkäufer das Paket nicht annimmt, dann bekommst Du es zurück und darfst den Spaß selbst bezahlen ;-)