Dem Mail dieses Grafikkarten-Verkäufers ist wirklich nichts mehr hinzuzusetzen... Mann-o-Mann !
Vielleicht beim Ballaballa schon zu viele virtuelle Kopfschüsse abbekommen; das soll ja auch im realen Leben Spuren hinterlassen.
Au weia !
Da der Verkäufer ja nun schon selbst einräumt, daß er den Schaden wohl auf seiner Seite zu sehen scheint, ( siehe seine bekloppte Androhung von Klage gegen die Post ) , müßte er das Geld nun tatsächlich auch "erst einmal" wieder an Danisus zurückgeben.
Danisus wird sein Geld ( bzw. ein Teil davon ) aber wohl letztendlich nur auf dem Rechtsweg zurückbekommen, wenn der Verkäufer nicht dazu bereit sein sollte, jetzt zumindest schon mal einen erheblichen Teil des Geldes freiwillig zurückzugeben, wozu er verpflichtet sein dürfte.
Gruss Felix
P.S. : @olaf19 : Hallo lieber Olaf ! : Dein völlig zutreffender Hinweis auf eine vertraglich verbindlich festgelegte Versandart ( hier : "Deutsche Post Warensendung" ) hilft dem Verkäufer in diesem Fall aber tatsächlich nicht weiter, sondern im Gegenteil : Denn er hat ja schließlich eben gerade nicht als Warensendung, sondern vertragswidrig als Päckchen verschickt.
Da es dem Verkäufer auch unmöglich sein dürfte nachzuweisen, daß die Ware als Warensendung etwa ebenso verloren gegangen wäre, steht der Verkäufer für den Schaden , der auf dem vertragswidrigen Versandweg entstanden ist, nach meiner Auffassung auch gerade.
Da Päckchen i.Ü. unversichert über die Logistikzentren des DHL-Paketdienst befördert werden, 'Warensendungen' afaik aber zumeist über die Briefzusteller, dürfte das Verlustrisiko auch gar nicht zu vergleichen sein.
d.o.