Hallo @ all,
ich habe vor ca. einer Woche eine Grafikkarte bei Ebay ersteigert und das Geld sofort überwiesen. Den Kaufpreis plus 5,90 Porto. der Verkäufer hat dann 2 Tage später geschrieben dass er die Karte verschickt hat. Leider kam bei mir bis heute nix an. Als ich ihn nach der Tracking Nr. gefragt habe sagte er mir das er die Karte als Päckchen versant hat (Wert der Karte 500€). Ich bin aber davon ausgegangen das er die Karte aufgrund des höhren Portos als Packet versendet (Hermes oder so). Er hat einen Nachsendeauftrag oder so bei der Post gestellt. Nur glaube ich leider nicht das die Karte noch bei mir ankommt? Ich habe ihm einen E-mail geschrieben dass er mir das geld bitte zurücküberweisen soll, nur kam keine Antwort bis jetzt. Wer haftet jetzt eigentlich?
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wenn es ein einschreiben/versichertes paket war, wende dich an die post!
wenn sie es nich bekommen haben- schreib mal ebay- dann bekommst du käuferschutz
Es war ein Päckchen! Leider
Da würde ich mich ehrlich gesagt lieber gleich an den Ebay-Käuferschutz wenden.
Eine Grafikkarte im Wert von 500 € als Päckchen verschicken, also ohne Versicherung und ohne Tracking-Nummer - wie bekloppt ist das denn? Nur so ganz am Rande: Die Portodifferenz zwischen DHL-Paket und Päckchen beträgt sagenumwobene € 2,70... der Typ hat wohl zu viel Saturn-Werbung geguckt :-))
CU
Olaf
P.S. du meinst: Nachforschungsauftrag... nett gemeint, aber erfahrungsgemäß sind solche Aktionen für den Eimer.
Ja ist leider so und ich hab bei 5,90€ nicht damit gerechnet das er es als Päckchen versendet. Aber ich glaub er hat es nicht gewusst dass es nicht Versichert ist. So hab ich zumindest seine E-mail verstanden die er mir nach seinem Nachforschungsauftrag geschickt hat.
Zunächst erscheint mir der genannte Zeitraum (einschließlich Wochenende) von etwa einer Woche für Bezahlung, Versendung und Erhalt der Lieferung noch zu kurz, um etwas zu unternehmen!
Wie lautete denn der Text der Auktion? Wurde ausdrücklich versicherter Versand deklariert? Wenn der Verkäufer bei einem solchen Wert von sich aus keinen versicherten Versand anbietet, ist das schon mal in meinen Augen unseriös. Versicherter Versand ist im Interesse beider Seiten - auch der Empfänger könnte (fälschlicherweise) behaupten, die Ware nicht erhalten zu haben. Bei einem Link auf die Auktion könnte man die Situation besser abschätzen und Hilfestellung geben - ist natürlich Deine Entscheidung, den Link zu veröffentlichen.
Wenn ein Verkäufer bei höheren Werten von sich aus keinen versicherten Versand anbietet, würde ich möglichst vor dem Bieten anfragen, ob und zu welchem Preis er versicherten Versand anbieten kann. Selbst nach einer abgeschlossenen Auktion würde ich im Nachhinein um versicherten Versand bitten bzw. fordern - natürlich mit Übernahme der höheren Kosten.
Ich würde den Verkäufer fragen, ob er die Grafikkarte sichtbar im Originalkarton verschickt hat ... die Paketdienste arbeiten oft mit Aushilfskräften und Subunternehmen, jeder im Geschäft erkennt eine unversicherte Sendung ... da kann schon mal was "wegkommen", wenn jemand den Inhalt entsprechend vermutet!
Es ist richtig, daß Nachforschungsaufträge meist zu nichts führen, man soll aber auch bei geringen Werten immer Nachforschungsaufträge stellen, da die Post bzw. die Paketdienste auffällige Häufungen bei bestimmten Niederlassungen nachgehen wollen.
rill
Moin rill!
Zu diesem Satz: "... die Paketdienste arbeiten oft mit Aushilfskräften und Subunternehmen, jeder im Geschäft erkennt eine unversicherte Sendung ...":
Gibt es bei Paketdiensten überhaupt den "unversicherten" Versand? Bei Hermes z.B. ist jede Sendung bis 500€ versichert, selbst das kleinste Päckchen für einen Versandpreis von 3,90 Euro. Diese unversicherten Päckchen kann man meiner Meinung nach nur noch mit der Schneckenpost verschicken.
Na ja, und zu dem Rest: Auch bei der Post verschwinden täglich Pakete.....
Gruß
> Auch bei der Post verschwinden täglich Pakete.....
Naja - wenn es wirklich Pakete sind, dann sind die aber bis 500 € versichert und per Trackingnummer verfolgbar. Wenn da wirklich etwas verschwindet, dann muss die Post Zahlemann und Söhne...
CU
Olaf
Moin Olaf!
Trifft doch bei Hermes genau so zu: Die Pakete sind dort immer versichert (ich denke, dass es bei den anderen Paketdiensten ebenso ist, ich will jetzt nicht schon wieder eine Diskussion von wegen "der oder der andere Paketdienst ist der bessere" oder so ähnlich lostreten, darum geht es hier ja auch gar nicht).
Worauf ich hinaus wollte und was ich auch geschrieben habe: Diese unsinnigen unversicherten Päckchen kenne ich eigentlich nur von der Schneckenpost. Und wer etwas unversichert verschickt/versenden lässt, der hat selber Schuld, vor allen Dingen dann, wenn es - wie hier anscheinend der Fall - um ein Teil im Wert von ca. 500 Euronen geht.
Gruß
Ach so, jetzt verstehe ich worauf du hinaus willst... jo, diesen Unsinn mit den Päckchen verstehe ich auch nicht, deswegen bin ich in meinem ersten Beitrag in diesem Thread ja auch leicht ausgerastet ;-) Solange man nur eine Schachtel Pralinen verschicken will, ist das ja völlig in Ordnung, aber für empfindliche technische Sachen ist das schier unverantwortlich. Zitat Danisus: "Aber ich glaub er hat es nicht gewusst dass es nicht Versichert ist." - autsch! Das ist die Sorte Verkäufer, vor denen man mit einem entsprechenden Bewertungstext warnen muss *g*.
CU
Olaf
Klar, und dabei hätte der bis 500 Euro versicherte Versand mit Hermes nur 3,90 € gekostet (ich denke mal, dass eine Gafikkarte von der Paketgröße her bei Hermes - oder jedem anderen Paketdienst - in die unterste Preisklasse gefallen wäre), das wäre also noch billiger gewesen, als so ein unversicherter Versand per Päckchen bei der Post. Wobei allerdings auch noch zu bemerken wäre, dass man bei einem derartig hohen Warenwert auch etwas tiefer in die Tasche greifen könnte. Aber da greift dann ja wieder das "Geiz ist geil"-Syndrom, wie du schon geschrieben hast...:-)
Gruß
Mit "Paketdienst" meine ich auch den Versand von Päckchen und Maxi-/Großbriefen bei der Post, die ja i. d. R. unversichert sind. Sowohl unversicherte Päckchen als auch versicherte Pakete und Wertsendungen "verschwinden" bei der Post und anderen Paketdiensten. Es gab mehrere Sendungen/Reportagen im TV zu diesem Thema. Die Anzahl der "verschwundenen" Lieferungen muß anscheinend dramatisch zugenommen haben. Die riesigen Brief- und Frachtzentren der Post z. B. sind total unübersichtlich und die kann im Prinzip auch jeder ohne Kontrolle betreten. In einer Reportage wurde das mit versteckter Kamere ausgestestet und die Leute konnten im Gebäude überall ungestört rumlaufen. Wertsendungen waren zwar "auf einem Haufen", aber im Prinzip für jedermann zugänglich, also nicht speziell abgesperrt.
In den Reportagen wurde ausdrücklich das Problem der Aushilfskräfte und wechselnden Subunternehmen genannt. Genaue Zahlen zu den verschwundenen Lieferungen und Infos zu den Erfolgsraten von Nachforschungen wurden jeweils verweigert.
Mir sind mal in der Vorweihnachtszeit 2 unversicherte eBay-Lieferungen abhanden gekommen - in beiden Fällen handelte es sich um mehrere CDs bzw. Rohlinge in Posterumschlägen. Meine Vermutung ist, daß es schon eine Rolle spielt, ob ein bestimmter Inhalt erkannt oder vermutet werden kann.
rill
Habe vor einigen Jahren selber mal bei German Parcel (heute GLS) gearbeitet...damals gingen im Frachtzentrum pro Tag etwa 150-200 kleine Päckchen mit Handys (in erster Linie Austauschgeräte) durch. Und jeden Tag sind welche davon verschwunden...man fing mit Überwachung an, hat dann einzelne Verdächtige immer beobachtet - nie jemand erwischt. Bis man denn am Ende dahinter kam, das es nicht ein Dieb war, sondern insgesamt 14 Personen zugegriffen haben...zufälligerweise hatte man immer gerade den Falschen beschattet. Nebenbei gesagt war das Frachtzentrum sperrangelweitoffen, und da von Zeitfirmen quasi täglich neue Mitarbeiter geliefert wurden konnte man auch nicht jedes fremde Gesicht direkt verdächtigen...anders gesagt: Kleptomanes Traumland...
Nur um mal das Ausmass klarzumachen...und AFAIK waren alle Sendungen versichert...
Deshalb sind alle Post-abgewendete (Katalok-)Versender vom GLS (damals noch german parcel) dann schnell zu Hermes übergegangen, manche wieder zu DHL, wenige zum DPD. Aber ein GLS-Paket habe ich seit dem Boom nicht meht gesehen (außer die Riesenkisten vom dem örtlichen Komputerdircounter (dan dann angesichts von Tausenden am Warenwert und Höhe von bis zu 1,80 nicht so schnell verloren gehen.
(P.S. manche MF-Provider verschicken mit UPS - bei den Preisen echt krank).
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ih=005&item=150002929928&rd=1&sspagename=STRK%3AMEWN%3AIT&rd=1
Da ist der Link zu der Auktion.
Hoffe ihr konnt mir weiterhelfen.
Bild
Laut Beschreibung wollte er es als Warensendung verschicken. Laut DHL wird dann die Ware 4 Tage nach Einlieferung ausgeliefert.
Warte mal bis Freitag.
Ich konnte nur nichts über eine Versandversicherung bei Warenlieferungen finden. Wenn Du Pech hast, wirst Du wohl auf den Schaden sitzen bleiben, denn das Versandrisiko trägt der Käufer (IMHO).
Gerald
Ich würde an Deiner Stelle noch einige Tage abwarten, da die Post für Warensendungen Zustellungszeiten bis zu 4 Tagen nach Einlieferung angibt.
"Warensendung" ist in meinen Augen auf jeden Fall die falsche Versandart für eine Lieferung mit diesem Wert!! Zudem muß eine als "Warensendung" deklarierte Sendung offen eingeliefert werden - mit anderen Worten, jeder kann in die Lieferung reinschauen!
Eine "Warensendung" ohne Zusatzleistungen kostet 1,65€ und darf maximal 500g wiegen und die Maximalmaße dürfen 35,3 x 30 x 15 cm betragen (könnte für eine Grafikkarte gerade ausreichen).
Bei regulär 1,65€ taucht die Frage nach der Differenz zu 5,95€ laut Angebotstext auf! Wenn er die 4,30€ Differenz für "Einschreiben" (+ 2,05 EUR) oder wenigstens "Einschreiben Einwurf" (+ 1,60 EUR) verwendet hätte, hätte der Verkäufer deutlich die Sicherheit gegen Verlust erhöht. Bei Einschreiben (nicht Einschreiben Einwurf) ist der Versicherungswert bei Verlust aber nur 25,-€!
Wenn die Lieferung auch nach längerer Wartezeit nicht eintrifft, hast Du vermutlich ein Problem. Nach meiner Recherche greift auch nicht der Käuferschutz, siehe hier, da die Sendung definitiv nicht versichert abgeschickt wurde.
rill
Danke für die Antworten werde noch mal abwarten.
Hallo danisus!
Eine Warensendung ist eine sehr günstige Versandart. Die Ware muss kontrollierbar sein, d.h. dass die Verpackung leicht zu öffnen sein muss. Diese Paketklammern werden da genommen. Es dürfen z.B. keine handgeschriebenen Briefe enthalten sein. Der Risikoübergang zum Käufer liegt bei Abgabe der Ware an die Post, d.h. bei Verlust auf dem Versandweg hast Du Pech gehabt. Der Verkäufer muss Dir nichts ersetzen.
Was kannst Du tun?
- Etwas warten. Die Sendungen sind etwas länger unterwegs.
- Den Verkäufer bitten, Dir die Durchschrift des Versand-Auftrages (also des Paketaufklebers) zukommen zu lassen (Kopie). Dann siehst Du, dass vermutlich abgeschickt wurde. Mehr als ein Trost ist das aber auch nicht.
- Den Verkäufer um einen Nachforschungsauftrag bitten.
Kulanz:
Falls bei all dem nichts zu Deiner Zufriedenheit herauskommt, kannst Du den Verkäufer bitten, ob er auf seinen Gewinn verzichtet und ihn Dir überweist. Viel wird das wohl nicht sein. Das macht er vielleicht, wenn Du nochmal bei ihm (versichert) bestellst. Vielleicht gibt er Dir Rabatt. Der Verkäufer wirkt, nach seinen Bewertungen zu urteilen, für mich nicht unseriös.
Rechtsberatung einholen:
Kann man bei 500 Euro Warenwert davon ausgehen, dass (entgegen des Kaufvertrages!) versichert versendet wird? Glaube nicht.
Hätte der Verkäufer auf eine unversicherte Sendung, den Gefahrenübergang, deutlich hinweisen müssen? Glaube ich auch nicht.
Ich drücke Dir die Daumen!
Gruß, Ingo
Meine Fresse,
fast täglich dieselben Fragen :(, ist die Suchfunktion kaputt???
Nervt ja sowas von...
Wenn Ihr mündig genug seid, ein Geschäft ab zu wickeln, solltet Ihr auch mündig genug sein, bei
Verzögerungen oder Nichtlieferung bzw. Betrug entsprechend zu reagieren...
Außerdem, wer so dämlich ist, sich eine Ware im Wert von 500Euro (selbst, wenn man weniger gezahlt hat) sich als Päckchen senden zu lassen (im Zweifelsfall fragt man VORHER nach, wenn einem schon das Porto zu niedrig vorkommt) und dann noch glaubt, das Geld zurück fordern zu können, dem ist nicht mehr zu helfen.
Vermutlich stehts sogar noch in der Auktion, das es als Päckchen versendet wird, würde mich nicht wundern ^^
EDIT:
"Deutsche Post Warensendung" !!!! , wer lesen kann..., selbst Schuld, Du hast damit die Bedingungen des Verkäufers anerkannt und einen Betrug zu beweisen dürfte unmoöglich sein, wenn der behauptet, abgesendet zu haben!
Schönes Lehrgeld ^^
"Wenn Ihr mündig genug seid, ein Geschäft ab zu wickeln, solltet Ihr auch mündig genug sein, bei
Verzögerungen oder Nichtlieferung bzw. Betrug entsprechend zu reagieren..."
Hä? Mündig und Rechtswissen ist ein Unterschied.
Tja, da gabs für Dich auch mal was neues ;-)
Schon Deine Nerven etwas .... ;-)
VG, Ingo
Hää,
was hat Blödheit eines Käufers mit Rechtswissen zu tun?
Wenn man eben zu blöd ist, eine Offerte richtig zu lesen und unter "Versandart" bei eBay nach zu sehen und dann hier oder in anderen Foren deswegen rum zu jammern, das nervt mich UND das meinte ich damit, mit "Mündigkeit", das hat nix mit Rechtswissen zu tun, das hilft dem auch nicht mehr, weil er die Versandart beim Kauf anerkannt hat.
Außerdem wird das leidige Thema Millionenfach in etlichen Foren durchgekaut....
Ich hatte ein ähnliches Problem vor ca. einem Monat. Zum Glück handelte es sich aber nur um einen Wert von 21€.
Zum Versand ist folgendes zu sagen: BGB § 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. [...]
Der KÄUFER IST IN DER PFLICHT dir die Ware zu übergeben. Der Versand spielt dabei keine Rolle. §447 (Gefahrübergang beim Versendungskauf), welcher die Gefahr auf Verlust des Versandgutes in deine Hände gibt, hat beim Verbrauchsgüterkauf keine Anwendung. Es gilt §474 II BGB.
Google ein wenig, ich hatte in einem Juristenforum diese Aussagen gefunden. Ich hoffe, ich habe sie noch richtig in Erinnerung - bin ja auch kein Rechtsexperte.
Wichtig ist noch zu erwähnen:
Niemand kann sich mit einer AGB über geltendes Recht hinwegsetzten!
@finne,
falsch....
Der Verkäufer hat DEUTLICH (bei den Versandbedingungen) "Warensendung" angegeben und sobald man dort kauft, geht man einen rechtsgültigen Vertrag mit den angegebenen "Versandbedingungen" ein, die man VOR dem Kauf sicherlich hätte abklären können.
Somit brauch der Käufer danach nicht jammern kommen..
häh ?
wieso gibts bei kauf von privat keinen gefahrübergang mehr ?
der verkäufer agiert hier offensichtlich als privatperson, und wenn das bgb nicht mal wieder heimlich modifiziert wurde, dann gilt hier sehr wohl der gefahrübergang.
@hoelleberlin,
darf ich Dir auch mal was für 500Euro per (angekündigter) Warensendung in eBay verkaufen, würde mich freuen, Dich "legal" ab zu zocken ^^
@eidannemo : was soll der persönliche angriff ? ich kanns nur nicht leiden, wenn jemand falsche stories erzählt bezüglich der rechtslage.
und mal abgesehen davon : nach all den jahren ebay, wie naiv muss man sein, um von jemandem mit 100 bewertungen einen 500.- euro artikel per vorkasse von privat zu kaufen ???????
schon allein die seltsame situation, dass jemand privat eine nagelneu auf den markt gekommene karte verkauft, hätte mir zu denken gegeben.
Halli Hallo,
Also : Es ist nicht nötig, einem vielleicht etwas bedackelten, aber doch ratsuchenden Ebayer hier jetzt auch noch eins überzubraten.
Der Trick mit der nämlich völlig unbestimmten Versandart-Angabe "Warensendung" ist doch eigentlich ein alter Hut, mit dem sich manche Anbieter bei Ebay nur die Hintertür offen lassen, nach ihrem Gutdünken vielleicht dann noch ein paar Euro mehr aus der "Portokasse" herauszuschlagen, wenn - wie hier - die teure Grafikkarte dann anscheinend nur in einem offenen Briefcouvert auf die Reise gehen soll(te).
Das hat der Käufer - Arglosigkeit oder Ahnungslosigkeit hin oder her - aber so auch nicht hinzunehmen.
Und in der Tat kann *meiner* Ansicht nach ein Betrug hier wirklich auch nicht ganz ausgeschlossen werden :
Es soll ja schon Leute gegeben haben, die sich zuerst im Laden (oder bei Ebay) eine neue Grafikkarte gekauft haben und dann in einer Art und Weise daran herumgedoktert haben, daß die Garantieansprüche sofort erloschen sind und zum Schluß eigentlich nur noch der Kaufbeleg übrigbleibt. Auch sowas wird bei Ebay (leider) gelegentlich verkauft... was bei dem hier beschriebenen Fall aber natürlich nicht zutreffen muß.
Zur Rechtslage und zu den Allgem. Geschäftsbedingungen bei Ebay aber meine folgenden Erkenntnisse:
1. Die Ebaybedingungen (AGB) sprechen bei Privatverkäufen von einem einfachen Gefahrenübergang auf den Käufer ab Einlieferung beim 'Postamt'.
2. Die im Angebotstext angegebene Versandart wird durch den Käufer auch erst einmal akzeptiert und hingenommen.
3. Aaaaaaber ! :
Gerade die angegebene Versandart "Warensendung" läßt hier mehrere Möglichkeiten zur Absicherung zu und der entsprechend angegebene Preis für das Porto läßt auf jedenFall auch die Annahme zu, daß diese "Warensendung" zumindest als versicherte Sendung oder als eingeschriebene Warensendung verschickt werden sollte. Bei UPS gibt es wohl soetwas. Und ob es bei GLS, GPS, FedEX, und/oder Hermes solche , oder ähnliche Versandarten gibt, müßte man mal heraussuchen.
Da das Angebot jedenfalls auch überhaupt keinen Hinweis auf einen bestimmten Zustelldienst (z.B. DHL, Hermes etc. ) enthält, dürfte es i.Ü. ein Leichtes sein, einen Dienstleister zu benennen, der diese ' Warensendung' auch wirklich angemessen versichert verschickt hätte, wozu der Verkäufer nämlich dann auch jedenfalls verpflichtet gewesen wäre.
4. Denn:
Der Gesetzgeber geht grundsätzlich davon aus, dass ein jeder zur Schadensminderung verpflichtet ist. Aus diesem Grunde kann davon ausgegangen werden, daß der Verkäufer zumindest grob fahrlässig gehandelt und sich aufgrund seiner Mitschuld schadensersatzpflichtig gemacht hat. Außerdem hat der Verkäufer ein Porto angegeben, das den Käufer zu der Annahme bringen mußte, daß es sich hierbei um eine versicherte Versandart handeln müsse. Eine andere Auslegung wäre schon rechnerisch und nach der Portohöhe unbegründet.
5. Ebenfalls
hat der Verkäufer zunächst ( trotz Ebay-AGBs ) die Beweislast, wonach er nämlich zumindest erst einmal *beweisen* muß, daß er die Sendung auch tatsächlich bei dem Zustelldienst x y z eingeliefert hat. Und das wird dem Verkäufer nur dann möglich sein, wenn er seine Behauptung unter Zeugenangebot unter Beweis stellt, was in einer späteren Verhandlung oft zur Aufdeckung der merkwürdigsten Widersprüche und nicht selten sogar zu Strafverfahren gegen den vermeintlichen 'Zeugen' führt.
6.
Es bleibt tatsächlich fraglich, wie ein "privater" Verkäufer eine Neue Grafikkarte verkaufen kann, und ob es sich nicht in Wahrheit um einen gewerblichen Verkäufer handelt. Hier dürfte eine entsprechende Anfrage beim zuständigen Finanzamt Friedrichstadt im äußersten Notfall mal zu überlegen sein.
Hier aber mein Tip :
Ich würde tatsächlich erst noch einmal ein paar Tage zuwarten und den Verkäufer zunächst auch noch einmal sehr *höflich* darum bitten, den Einlieferungstag, die Zeit und den genauen Ort anzugeben, und ob und wer vielleicht noch dabei gewesen ist. ( auch ob er sich noch daran erinnert, bei wem er die Sendung eingeliefert hat... Mann , ? Frau ?? Name ? Uhrzeit ? ) Ich würde dieses Ansinnen damit begründen, daß der Käufer jetzt selbst noch einmal versuchen will, bei dem 'Postamt' oder dem Versender nachzuforschen.
Bekommst Du dann z.B. eine Antwort, wonach sich der Verkäufer nicht mehr daran erinnern kann, ob Männlein oder Weiblein die Sendung entgegengenommen hat, und daß ein anderer 'leider' auch nicht dabei war, hat der Verkäufer nämlich ein ernstes Problem und für den Käufer dürfte sein Anspruch auf Zahlungserstattung durchaus denkbar erscheinen.
Ich würde den Verkäufer aus diesem Grunde also erst noch einmal ( aber bitte !!! immer sehr höflich !! ) darum bitten, die o.g. Auskünfte zu geben, " einfach nur um Klarheit zu schaffen" und den von ihm bereits gestellten Nachforschungsantrag auch in Scan/ Kopie zuzusenden.
Ebenfalls würde ich den Verkäufer bitten, den Kaufbeleg , bzw. die Kopie davon zuzusenden. Dann hätte der Käufer schon mal Informationen in der Hand, die er vielleicht noch einmal dringend benötigen könnte, wenn es zur Sache geht.
Da der Käufer im Süden und der Verkäufer im Norden zu wohnen scheinen, dürfte die ( ggf. telefonische ) Einschaltung eines Rechtsanwalts möglicherweise sinnvoll werden; es geht ja immerhin um 1000 Mark :-)
Baut der Anwalt ( z.B. wegen Unlust oder wegen dem geringen Gegenstandswert ) aber Bockmist ( und das passiert häufig ) , kämen aber zu dem Verlust nun leicht noch einige Hunderte hinzu. Das Risiko, daß ein Anwalt oder Richter den Fall zu Lasten des Klägers gähnend vom Tisch bürstet sehe ich bei günstigen 50:50.
Auch würden im Falle eines gerichtlichen 'Vergleichs' , (den urteilsfaule Richter und gebührenhungrige Vergleichsanwälte fast immer wollen) die begehrte Zurückzahlung durch die Prozeßkosten i.Ü. schnell auffressen, falls man die Klage am zuständigen Gericht des Verkäufers nicht selbst führen kann.
Man muß sich also sehr gut überlegen, ob und wie man da am besten vorgeht und ob man weitere Risiken einzugehen in der Lage ist.
Ich wünsche dem Käufer, daß die Sache noch ohne Streit aufgeklärt werden kann.
Taucht die Grafikkarte aber tatsächlich nicht mehr auf, würde ich den Verkäufer - je nach vorheriger Auskunftslage - auch erst einmal bitten, einen Kompromiss vorzuschlagen. Ich denke, daß eine schnelle , für beide Seiten schiedlich-friedliche Lösung bei 300 Euro Erstattung landen sollte und vielleicht auch könnte. Der Rest wäre dann Lehrgeld und vermeidet zumindest einen aufwendigen Test von unbekannten Juragesteinsproben ;-)
Beste Grüsse
Euer Felix
Hallo @felix, super Posting, sehr detailliert und logisch-hab' da einiges für mich rausgezogen-danke-
@Danisus
Wie ich die Sache bezügl. Bewertungsprofil sehe, halte ich den VK aufgrund Kauf-/Verkaufs-verhältnis, Zeiträume zw. d. Transaktionen und den beiden noch einsichtigen Tarnsaktionen für einen Privatmann, der, wie einige Bewertungen nahelegen, zwischen genialen Abwicklungen und einigen Aussetzern pendelt.
Ich denke nicht, dass es sich hier um einen ebay-Abzocker handelt.
Ich gehe stark davon aus, dass er so bekloppt ist und diesen Warenwert wirklich so günstig, wie möglich, versendet hat um noch "€ 1,75" zu sparen. Ich versende alles möglichst über HERMES und maile die Trackingnummer sofort bei Abgabe an den Käufer. Das steht bei mir auch in allen Angeboten so drin. Wie wäre es nämlich, wenn der VK schön brav die Karte abschickt, ihn aber dann der Käufer mit der "Ware nie erhalten - Nummer" abzockt? Durch den Passus lasse ich durchblicken, mit so einem Quatsch zu rechnen, und hoffe so enstpr. Gelichter ggf. von meinen Angeboten fernzuhalten.
Wenn der VK mal wieder so eine seiner drolligen Phase haben sollte, kann es durchaus sein, dass er die ganze Sache nicht unbedingt als so dringlich ansieht und erstmal sich noch zum Versand aufraffen muß, Dir aber erstmal einen Knochen zum Spielen hingeworfen hat.(Immerhin will ja die depressive Phase nach Verpassen des WM-Finales verdaut sein, da kommst dann Du daher und nervst weg. der Sch...-Karte da rum *g*) Warte mal die nächste Woche noch ab und dann hast Du wirklich Klarheit, dass was schiefläuft. So ein ebay-Geschäft innerhalb 1 Woche von Zuschlag bis Warenerhalt durchgezogen zu haben, ist nach meiner Erfahrung eher noch ein knapper Zeitrahmen. Ich freue mich zwar, wenn's klappt (das schnellste waren mal 3 Tage), rechne immer mit 1,5 Wochen. Dann möchte ich aber schon mal was sehen und frage ggf. nach.
Mach' Dich also nicht unbedingt fertig, meiner Meinung nach ist noch alles im grünen Bereich. Ich weiß, dass € 500.- eine Menge Geld und man da etwas dünnhäutig ist. Wirst aber sehen, die Sache geht gut aus.
Im Angebot steht, sofern mich meine Augen nicht täuschen "Deutsche Post Warensendung". Das ist imo schon ein klitzekleiner Hinweis auf einen bestimmten Zustelldienst.
Gerade die angegebene Versandart "Warensendung" läßt hier mehrere Möglichkeiten zur Absicherung zu und der entsprechend angegebene Preis für das Porto läßt auf jedenFall auch die Annahme zu, daß diese "Warensendung" zumindest als versicherte Sendung oder als eingeschriebene Warensendung verschickt werden sollte. Bei UPSbild gibt es wohl soetwas. Und ob es bei GLS, GPS, FedEX, und/oder Hermes solche , oder ähnliche Versandarten gibt, müßte man mal heraussuchen.
Porto = Versandkosten = Milchmädchenrechnung = falsche Schlussfolgerungen
Verpacken sich deine Sendungen von selbst und marschieren dann zur Post?
Offtopic: Hut ab für das gute Posting! ;)
Hmm,
persönlicher Angriff sieht bei mir anders aus... :-/
Damit wollte ich *ironisch* sagen, dass ich, wenn ich es denn drauf anlege, genau auf diese Weise "per angekündigter Warensendung" jemanden eine Ware (warst nicht explizit Du gemeint) verkaufen könnte und kassiere einfach die Kohle und behaupte das ich das Teil aber versendet habe, da wird es der Käufer mehr als schwer haben, sein Recht zu bekommen. Recht haben und bekommen sind immer noch 2 Paar Schuhe....
Der Käufer erkennt die "Warensendung" mit dem Kauf an, sofern er nicht VORHER mit dem Verkäufer ausdrücklich per Mail was anderes ausgemacht hat.
Dabei ist es letztendlich auch piepegal, ob ich es dann als Päckchen versandt habe, beides ist unversichert und unversicherter Versand wurde akzeptiert... hört sich blöd an, ist aber so.
Ergo, Pech gehabt..
Dabei ist es egal, ob der jetzt privat (vermutlich ein Wohnzimmerhändler der sich als Privatverkäufer ausgibt um die Garantie bzw. Gewährleistung von sich abzuwenden) oder gewerblich eine Neuheit verkauft, hat "noch" lange nichts über die Seriösität auszusagen ;).
Allerdings ist es richtig, das man blöd sein muss, 500Eur per Vorkasse von "privat" abdrückt, bei gestandenen Powersellern oder normalen Händlern noch eher vertretbar ;).
In diesem Sinne, nicht immer alles so wörtlich nehmen ^^
@eidannemo
Nei du darfst nicht. Laß deine b... Komentare stecken!!
@den hilfreichen Rest
Danke für die Tipps werde noch abwarten und öfter mal in meiner Postfiliale nachfragen. Ansonsten hab ich eine gute Rechtschutzversicherung. Aber vorher werde ich auf jeden Fall versuchen mich mit dem VK zu einigen.
Ich werde euch informieren was rauskommt.
MfG
Daniel
Wenn Du meinst ^^
Wette jetzt schon, das Du keinen müden Cent zurück bekommst, solche Typen, mal vorausgesetzt, er hat vorsätzlich Betrug begangen, kommen meist mit einem blauen Auge davon.
Obwohl, selbst wenn es unbeabsichtigt war, stehts immmer noch sehr schlecht für Dich, wenn er bei der Aussage bleibt, versendet zu haben.
Kannst ja mal in einigen Monaten (ja, ja, Justizia wird ihre Zeit brauchen ^^) den Ausgang der Sache schildern :D.
In diesem Sinne, vor kauf genauestens Lesen, darüber nachdenken und dann kaufen oder auch nicht ;).
Wie gesagt, Recht haben und Recht bekommen ist nicht das Gleiche und in Deutschland schon mal garnicht.
Noch ein kleines Beispiel:
Ich hatte vor Jahren einen Autounfall auf einem Baumarktparkplatz, wo mir eine Fahranfängerin nebst Mutter als Beifahrerin (also 4 Augen, die mich sehen konnten) rückwärts aus einer Parklücke gedonnert ist und mich einen halben Meter zur Seite gedrückt hat, da ich genau in dem Moment hinter denen vorbeifuhr, bekam ich 25% Teilschuld.
Das war eindeutig deren Schuld, rückwärts aus der Parklücke auf einem Parkplatz in anderes Auto gedonnert... und so ähnlich (wenn Du Glück hast) kann es bei Dir ausgehen, dann bekommst Du evtl. einen Anteil zurück....evtl.
Dennoch halte ich an meiner Wette fest und es gibt garnichts...wir werden sehen ;)
Hi eidannemo, und sorry an die anderen für's OT... aber wg. deines Autounfalls: Mich würde mal interessieren, wie und womit das Gericht die 25% Mitschuld begründet hat.
So wie du es geschildert hast, habe ich null Zweifel daran, dass die anderen ganz allein Schuld sind. Wenn ich irgendwo aus einer Parklücke herausfahre, ist es doch meine Pflicht und Schuldigkeit mich zu versichern, dass die Straße hinter mir frei ist? Was wollte man dir denn da zur Last legen *wunder*?
Etwas weiter gesponnen: Du schreibst, du wurdest einen halben Meter zur Seite gedrückt - na großartig, da hätte ja noch ein 3. Auto schaden nehmen können. Hättest du den auch zu 25% ersetzen müssen?
CU
Olaf
Ist jemanden mal aufgefallen, daß in dem angebot nichtmal ein orginalbild der karte eingestellt ist,
sondern lediglich ein pic aus irgendeinem online-shop?
zusammen mit der angegebenen versandart ein ziemlich klares bild, welcher sorte dieses angebot einzuordnen ist.
würde mich für den treadersteller jedoch wahnsinnig freuen, wenn ich mich irre.
nein, bilderklau ist bei ebay leider üblich, viele haben keine lust oder fähigkeit, ein eigenes bild zu machen, das allein heisst also noch nicht, dass der vk unserious ist.
in seinen anderen auktionen war der vk durchaus in der lage eigene bilder einzustellen,
aber wahrscheinlich hast du recht und ich bin mittlerweile einfach zu neurotisch was E-Bay angeht,
Mich wundert eher, dass ebay diesen Bilderklau überhaupt toleriert, wo die doch sonst immer so pingelig sind... falls sich ein Hersteller wegen ungefragter / unerlaubter Verwendung seiner Bilder auf den Schlips getreten fühlt, wäre ebay dann nicht sogar (mit) haftbar dafür, vergleichbar einem Forenbetreiber, der strafrechtlich relevante Beiträge nicht entfernt?
Ich jedenfalls kann deine Einstellung zum Thema gut nachvollziehen und finde überhaupt nicht, dass das neurotisch ist. Eine Digitalkamera hat doch heutzutage jeder, und sei es nur, dass er die Knipsomatik seines Handys dafür benutzt. Es ist wirklich nicht zu viel verlangt, das Teil mal eben abzulichten, evtl. von mehreren Seiten.
Nebenbei: Es ist auch dem Käufer gegenüber wesentlich fairer, ein eigenes Foto zu benutzen - dann kann er wenigstens so einigermaßen den optischen Zustand des Gerätes einschätzen, z.B. ob starke Gebrauchsspuren zu erkennen sind. Die Herstellerfotos zeigen immer nur niegelnagelneue, wie abgeleckt aussehende Geräte - das nützt mir als Käufer gar nichts, die Google-Bildersuche bemühen kann ich auch alleine.
CU
Olaf
Ebay hätte ähnlich wie der forenbetreiber noch die chanche auf eine Warnung zu reagieren, bevor es teuer für ebay wird. Rechtlich angreifbar sind nur die nutzer von Ebay die sicher darüber aufgeklärt werden, das man keine geschütze Bilder etc. bei seinen angeboten verwenden darf.
Ich mach's bei einigen Artikeln auch so, dass ich mich auf der Webseite des Herstellers "bediene". Der Grund ist ganz einfach der, dass ich bei Neuware die Packung noch nicht mal dazu öffnen möchte, um ein Foto vom Inhalt zu machen. Und die geschlossene Verpackung ist nicht ganz so fotogen.
Bleibt die Frage, warum ein privater Verkäufer (also z.B. ich) originalverpackte Neuware verkauft - warum hat man sie dann erst eingekauft? In meinem Fall sind es in der Regel Fahrradzubehörartikel (Kurbelgarnituren, Bremsen etc.), die als Komplettgruppe erworben wurden - und zwar günstiger als beim Einzelkauf. Die nicht benötigten Teile aus der Komplettgruppe verkaufe ich dann weiter.
Ich habe ihn das auch gefragt. Seine Antwort war, dass er nur ein AGP Steckplatz hat und keinen PCI-Express.
Ich bin deswegen davon ausgegangen, das er ein Laie in Sachen PC-Hardware ist.
Da bist du richtig ausgegangen - irgendwie passt das alles so richtig schön ins Bild *g*. Ganz ehrlich, was soll man von jemandem erwarten, der eine hochwertige PC-Komponente im Wert von 500 € unversichert versendet.
Mein Gott, man informiert sich doch vorher, welche Standards zu den bereits vorhandenen Komponenten passen und kauft nicht "irgendeine" Grafikkarte blindlings drauflos, schon gar nicht für so viel Geld. Da kann ich auch gleich SD-RAM kaufen, obwohl ich ein DDR-Board habe oder einen Ford-Auspuff an einen VW montieren - um anschließend Bauklötze zu staunen, dass es nicht funktioniert.
Dass er keine Ahnung hat ist ja keine Schande, da könnte er sich ja mal informieren - aber dass Leute wie du dann den Schlamassel am Bein haben, das ist wirklich ärgerlich. Man muss bei ebay eben alles ganz genau lesen - nicht nur die Produktbeschreibungen, sondern auch das Ganze drumherum. Wirklich sehr lehrreich dieser Thread, auch wenn dir das jetzt nicht weiterhilft :-/
Drücke dir die Daumen, dass Pumbo recht behält und sich die Sache doch noch positiv für dich entwickelt.
SRY
Olaf
Ach ja, @Olaf,
und hier selber angeblich von sich aber ein Bild von Christopher Lee reinstellen!
Erstens hat heutzutage noch nicht wirklich jeder eine Digikam (Beispiele bekannt) und zweitens könne seeehr viele das Bild nicht ohne weiteres fürs Ebay optimieren und hochladen (ja noch nicht mal Bilder auf CD brebnnen!!! Beispiele leider auch bekannt).
Zudem ist so ein Bilderklau ja nicht schlimm, will man doch die potenzielle Bieter verscheuchen. :)
Naja, und wer 500 Euro überweist und nicht den versicherten Versand zugesicehrt bekoimmt, ist... ach, egal, da wurde schon viel gesagt.
> zweitens könne seeehr viele das Bild nicht ohne weiteres fürs Ebay optimieren und hochladen
> (ja noch nicht mal Bilder auf CD brennen!!! Beispiele leider auch bekannt).
Naja, das kann man aber lernen... sorry, aber Faulheit würde ich nicht gelten lassen. Wenn das Geld für eine Digicam fehlt - okay, aber heute hat doch jedes Handy eine Primitivkamera eingebaut, die für solche einfachen Zwecke genügen würde. Jetzt sag nicht du kennst auch noch Beispiele für Leute, die kein Handy haben :-D
CU
Olaf
Ja, ich habe Nokia 6310, das hat keine Kamera. Meine Mutter hat Sendo S200, das hat nicht einmal ein Kalender.
Denke ich gerade an meine Umgebung, so kommen mir Nokia 3310, 3510i, Siemens me45 und c55 in Erinnerung. Die haben auch keine Kamera. :)
...fällt mir dabei gerade so ein :-) Aber meine Canon PowerShot A70 macht ganz ordentliche Bilder...
Okay, man darf nicht zu viel von sich selbst auf andere schließen, vor allem nicht andere ausschließen durch technische Hürden. Deswegen 1:0 für dich.
CU
Olaf
Danke Danke, werde an die anderen ohne Handykamera weiterreichen ;)
Hi nochmal!
Mir ist noch etwas eingefallen. Du findest bei www.wer-weiss.was.de unter der Rubrik HANDEL > EBAY > FAQ eine Sammlung von Rechtsfragen und -antworten. Schau da mal rein. Falls das nicht hilft, hat mir eine Anfrage dort im Forum mal sehr gut geholfen, ohne dass ich das hier in Misskredit bringen will, aber eine Meinung eines Ausgebildeten ist manchmal mehr wert, auch wenn eine "Rechtsberatung" auf diesem Weg nicht erlaubt ist.
Es gibt RA, die online beraten oder wo man kostenpflichtig anrufen kann. Für diese Beratung sind die RA imho haftbar. Das könnte ein kostengünstigerer Weg sein.
An alle anderen: Es kann immerhin auch noch so sein, dass der Verkäufer genauso in irgendeinem Forum postet und fragt, was er nun tun soll, weil ein Käufer behauptet, er hätte die Ware nie bekommen. Wäre sehr interessant zu wissen, was dem dort wohl geraten wird. "Du bist auf der sicheren Seite? Der kann Dir gar nichts? Das wird öfter behauptet, weil jemand nicht so viel zahlen will?" Will Dir nichts unterstellen, wäre nur interessant. Dann kriegt man wohl ein Gefühl für Rechtsprechung und Gerechtigkeit, oder so.
Falls die Karte ankommen sollte, hast Du imho 1 Jahr Gewährleistung, denn die hat er nicht ausgeschlossen.
Der Verkäufer hat eine andere Versandart gewählt, als vereinbart. Päckchen ist nicht Warensendung. Aber ist nun wieder besser, oder? Also auch nichts zu machen.
Drück Dir die Daumen, dass bald das Päckchen ankommt. 500Euro sind echt zuviel Lehrgeld. Ansonsten bleibt Dir noch die negative Bewertung, um andere zu warnen, dass der Verkäufer 500Euro Warenwert unversichert versendet (unglaublich!).
VG, Ingo
Ich würde sagen der Verkäufer hat grob Fahrlässig gehandelt, eine Grafikkarte als Warensendung oder als Päckchen zu versenden ? So eine Versandart wähle ich bei einer 2 MB PCI Grafikkarte aber doch nicht bei einer 500 Euro Karte !
So eine neue doppellagige Karte wiegt doch einiges an gewicht. Zusätzlich ist meistens von den Herstellern eine aufwändige Verpackung mit den beigelegten Kabeln und die Verpackung für das Päckchen wiegt doch auch etwas. Alles unter 2000 gramm, eine echt gute Leistung, es ist vielleicht zu schaffen aber mit mehr Aufwand als Normal.
Als Normalversender tue ich so eine Grafikkarte in einen Karton den ich im Haushalt finde, und stopfe noch papier oder etwas anderes mit mehr gewicht hinein um es zu polstern und mache es zu. Dabei achte ich nicht auf die Grösse des Kartons und das gewicht des Kartons. Das Päckchen erfordert aber einige bedingungen,
Prinzipiell sind deine Überlegungen richtig - es ist grob fahrlässig, eine so teure Komponente als Päckchen und somit unversichert zu senden - nur hilft das in diesem Fall nicht weiter, da ja in der Auktion genau das vereinbart war ("Deutsche Post Warensendung"). Leider ist der Wortlaut der Auktion maßgeblich für die Rechtslage, auch wenn der jeglichem gesunden Menschenverstand zuwiderlaufen mag.
CU
Olaf
Die folgende E-mail ist das letzte was ich von ihm gehört habe.
Bin heut bei der Post gewesen,und die haben so eine Art Nachsendeantrag gestellt.Die Post meint das man ein Päckchen ganz schlecht nach zu vollziehen ist!Wie ich diesen Satz von der Dame gehört habe,da war ich auf 180!!Und ihre dumme Ausrede war,das ein Päckcken das unter 2kg wiegt ist nicht Versichert ist.Da meinte ich nur zu Ihr das da nur mal so eben 500Euro an Wert drinne war.Ich glaube die Dame hat gemerkt,das ich mir es nicht gefallen lassen werde. Die Post bekommt binnen mit heut (3Tage),ansonsten werde ich eine Klage gegen die Post versuchen!!Darauf meinte Sie das sie so eine Art Nachsendeantrag an deine Adresse stellt.Und!!!Ich bin nicht der einzigste bei denen ein Päckchen oder Packet abhanden gekommen ist.Da habe zu Ihr gesagt ,das ich die Post auf keinenfall weiterhin nutzen werde.Ja Daniel lass uns noch ein wenig gedulden.MFG.
----- Original Message ----- From:
Diese Mail ist wohl das schwachsinnigste, was ich seit langem gelesen habe! Wenn das der Intelligenzstand deines Verkäufers ist...
Dem Mail dieses Grafikkarten-Verkäufers ist wirklich nichts mehr hinzuzusetzen... Mann-o-Mann !
Vielleicht beim Ballaballa schon zu viele virtuelle Kopfschüsse abbekommen; das soll ja auch im realen Leben Spuren hinterlassen.
Au weia !
Da der Verkäufer ja nun schon selbst einräumt, daß er den Schaden wohl auf seiner Seite zu sehen scheint, ( siehe seine bekloppte Androhung von Klage gegen die Post ) , müßte er das Geld nun tatsächlich auch "erst einmal" wieder an Danisus zurückgeben.
Danisus wird sein Geld ( bzw. ein Teil davon ) aber wohl letztendlich nur auf dem Rechtsweg zurückbekommen, wenn der Verkäufer nicht dazu bereit sein sollte, jetzt zumindest schon mal einen erheblichen Teil des Geldes freiwillig zurückzugeben, wozu er verpflichtet sein dürfte.
Gruss Felix
P.S. : @olaf19 : Hallo lieber Olaf ! : Dein völlig zutreffender Hinweis auf eine vertraglich verbindlich festgelegte Versandart ( hier : "Deutsche Post Warensendung" ) hilft dem Verkäufer in diesem Fall aber tatsächlich nicht weiter, sondern im Gegenteil : Denn er hat ja schließlich eben gerade nicht als Warensendung, sondern vertragswidrig als Päckchen verschickt.
Da es dem Verkäufer auch unmöglich sein dürfte nachzuweisen, daß die Ware als Warensendung etwa ebenso verloren gegangen wäre, steht der Verkäufer für den Schaden , der auf dem vertragswidrigen Versandweg entstanden ist, nach meiner Auffassung auch gerade.
Da Päckchen i.Ü. unversichert über die Logistikzentren des DHL-Paketdienst befördert werden, 'Warensendungen' afaik aber zumeist über die Briefzusteller, dürfte das Verlustrisiko auch gar nicht zu vergleichen sein.
d.o.
....Kurz:
der Verkäufer ist prinzipiell für den Erhalt der Ware verantwortich.Es muss nicht eine rechtlich definierte Transportart beschrieben sein, da das die Aufgabe des Verkäufers beinhaltet. Ausgenommen er stellt mehrere Versandarten zur Auswahl, in welchen ausdrücklich das ``Nichtversichrte Verschicken`` zu Lasten (parallel zur einer Ersparnis z.B.)des Käufers beschrieben wird.
Preishöhe des Versandes ist hierbei nicht rückschlusswirkend in dem Moment wo es mehrere Versandfirmen gibt und der Versandpreis auch als Lock-und Bonuspreis individuell festgelegt werden kann. Wird keine Auswahl vorgeschlagen, kann der Käufer von grundlegend sicheren und versicherten Versand,egal zu welchen Lasten, ausgehen.
....und noch privater Gedanke: K E I N E R kauft eine 7950 GX2 wenn er AGP hat. Wo würdet ihr anfangen Geld in einen PC zu stecken?!
Hier wurde bewusst getäuscht (Texte und Bilder sind nicht original).
Echt? Das muss mir bisher entgangen sein. Es handelt sich hier um einen privaten Verkäufer. Daher ist Erfüllungsort der Wohnsitz des Verkäufers (Warenschulden sind Holschulden) und es gilt § 447 BGB, wonach der Gefahrenübergang vom Verkäufer auf den Käufer mit der Übergabe an den Frachtführer statt findet.
Ausnahme wäre hier nur dann, wenn der Käufer explizit versicherten Versand verlangt (und bezahlt) hätte, der Verkäufer aber schuldhaft davon abweicht und unversichert versendet.
Anders wäre es, wenn es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelte.
tja, da weiß der gute david17 wohl mehr als wir...gibt ja eine menge experten, die dann komischerweise nicht mal ne bgb I prüfung für bwler bestehen. nicht mal an ner fachhochschule, geschweige denn uni...
Ne, david17.
Da musst Du Dich nochmal tüchtig schlau machen und verstehen, was Du irgendwo mal gelesen hast.
Warenversand habe ich während meiner Ausbildung als Kaufmann im Einzelhandel gelernt.
"Holschulden" ist das Zauberwort!
Wo hast Du Deine Fachsimpelei bloß her?
Aber eigentlich will ichs gar nicht wissen ... Ist ja nicht mein Job mich um Leute zu kümmern, die hier Ihre Meinung erzählen und dazwischen ein paar Fachwörter zur Verwirrung einstreuen.
In der Uni würde Du was anderes von mir hören! Glaubs mir! Sowas nervt!
"Bewusst getäuscht"?
Sorry, david17. Erst lernen und dann sowas von sich geben!
Gruß, Ingo
So hab wieder was von ihm gehört.
Hab mich mit ihm auf 300€ geeinigt die er mir überweist(hoffe ich zumindest denn das hat er mir zugesagt)!
Was soll ich den ihm jetzt in die bewertung schreiben. Alles bestens wäre wol sehr stark übertrieben!!
Junge Junge das Lehrgeld sitzt aber jetzt.
Steht eigentlich was von E-Bay bei ihm im profil da ich eine "Unstimmigkeits Mitteilung" oder wie das heist gemacht habe?
Wenn Du die zugesagten 300 Euro schriftlich von ihm hast, ist das - rein rechtlich gesehen - erst einmal eine Wandlung , und damit eine verbindliche Schuld, die der Verkäufer Dir in jedem Fall leisten muß. ( Also wie ein Schuldtitel )
Es bleibt dann Dir überlassen, ob Du den Restbetrag noch geltend machen willst, falls Du keine Einverständniserklärung abgeben möchtest. Nimmst Du den Betrag aber an, könnte es als Einverständniserklärung ausgelegt werden. Im Notfall würde ich mir dazu Rechtsrat einholen. .... oder es einfach darauf bewenden lassen ( nach dem Lehrgeld-Prinzip )
Auf eine Bewertung würde ich verzichten. Aber das ist Deine Sache. Du kannst ja neutral bewerten, und darin das Problem warensendung ansprechen.
Beste Grüsse
Felix
Raider heißt jetzt Twix und Wandlung seit der Schuldrechtsreform Rücktritt vom Vertrag.
Aber genau genommen hat der Verkäufer nur eine Kulanzzahlung angeboten.
Jupp, so sehe ich das auch.
Wenn ich mir überlege, dass der Verkäufer auch ordentlich Verlust gemacht hat... Immerhin hat er die Karte wohl für über 500€ gekauft und nun für 200€ verkauft. Sind über 300€ Verlust für eine voll funktionstüchtige Karte mit Garantie. Außerdem hat er keinen Beweis, bzw. Absicherung, dass Du die Karte nicht doch bekommen hast und die Nichtlieferung nur behaupten würdest (soll keine Unterstellung sein). Dann droht er der Post mit Klage (??), aus dem Nachforschungsauftrag wird nichts und eine Kopie des Paketaufklebers hast Du auch nicht erhalten, oder?
Was hast Du ihm bloß geschrieben, dass er Dir so entgegenkommt oder hat er ein verdammt schlechtes Gewissen?
(Mal davon ab, dass ich so etwas nie unversichert versendet hätte, hätte ich nicht auf 300@ verzichtet, wenn ich dafür nichts kann.)
Weißt Du was ich machen würde? Ich würde mal im Telefonbuch schauen, ob er nicht bei seinen Eltern wohnt. Wenn dem so ist, dann da mal anrufen und den Eltern sagen, dass Du eine Grafikkarte von ihrem Sohn gekauft hast, die nie ankam. Ob es vielleicht sein kann, dass die vielleicht noch bei ihm liegt, bzw. eingebaut ist. Sie könnten mal nach der Verpackung schauen, ob die da irgendwo noch rumliegt. Nach dem Motto, vielleicht hat er es ja nur vergessen und du wolltest erstmal anrufen und nicht gleich große Aktionen mit Anwalt und so starten. Also, wie ich meine Eltern kenne, hätten die mich schon darauf angesprochen und den Postbeleg sehen wollen und geschaut, welche Grafikkarte jetzt in meinem Rechner läuft. Sie wären von so einem Anruf ganz schön geschockt und enttäuscht gewesen. Heute ist denen das natürlich (fast) egal, aber solange man die Beine unter des Vaters Tisch und so ... Naja, kennst das ja vielleicht auch noch ;)
Ansonsten, freue Dich schonmal über 300€. Da hast Du mehr rausgeholt, als die meißten sich hier erhofft hätten. Glückwunsch!
> Immerhin hat er die Karte wohl für über 500€ gekauft und nun für 200€ verkauft.
> Sind über 300€ Verlust für eine voll funktionstüchtige Karte mit Garantie.
Hi Ingo - ist sicherlich richtig was du schreibst, nur ist das auf die eigene Schusseligkeit des Verkäufers zurückzuführen. Dafür kann Danisus nichts. Es ist weiterhin der sträfliche Leichtsinn des Verkäufers, eine derart hochwertige Sache unversichert auf die Reise zu schicken - die 7 € für ein DHL-Paket sind gerade mal 1,4% oder 1/71 des Kaufpreises, wobei man dann noch die Kosten des unversicherten Versandes gegenrechnen müsste...
Die Idee mit dem Anruf bei den Eltern finde ich gut, und dem Glückwunsch an den Threadstarter kann ich mich auch nur anschließen.
CU
Olaf
Hi danisus!
Ich würde trotz. negativ stimmen, da Du Deine teure Ware nicht erhalten hast und auf seine Kulanz hinweisen. Du kannst die Bewertung mit einem Ebay-Tool sehr spät machen, um einer Rache-bewertung zu entgehen. google mal nach: Ebay Bewertung nach 90 Tagen oder 3 Monaten abgeben.
Jedesmal, wenn er sich bei ebay anmeldet, erscheint bei ihm eine Nachricht, dass Unstimmigkeiten mit einem Käufer sind, die es zu klären gilt. Hatte ich selber noch nicht, habe aber gehört, dass das ziemlich nerven soll. Das soll solange bleiben, bis Du die Unstimmigkeiten für beendet erklärst.
Apropos Lehrgeld: Jetzt setzt Du eine Grafikkarte bei Ebay rein, ein geklautes Werbefoto davon und verschickst sie als Deutsche Post Warensendung (natürlich unversichert), gibst bei Ärger 300€ Kulanz und freust Dich über gewonnene 200€. Und so wandert dann diese imaginäre Grafikkarte über Jahre bei Ebay weiter und weiter. Nur Ebay reibt sich wieder mal die Handy, ähh... Hände;) (Bitte nicht hauen. Sollte nur ein, für Dich vielleicht geschmackloser, Scherz sein. T´schuldigung.)
Viele Grüße, Ingo
Hallo alle zusammen,
@felix
ich habe es bei E-bay gemeldet und mit meinem anwalt gedroht, das ganze in einer sehr förmlichen E-mail auf die dann eben das angebot kam.
Telefonbuch habe ich schon geschaut, leider kein Eintrag!!
Tja den rest des Geldes muss ich wohl wirklich als Lehrgeld abschreiben da ich ja wirklich so blöd war und es mit meiner Zahlung akzeptiert habe, das er unversichert versendet.
Passiert mir garantiert nicht mehr!!
Die bewertung werd ich mir noch überlegen wird auf jeden Fall neutralmit Hinweisen für andere "E-bayer". Die Unstimmigkeit lass ich mindestens so lange bis ich mein Geld habe.
@Ingo
Jetzt kann ich mitlerweile auch wieder über solche Scherze lachen. (Wer den schaden hat, brauch für den Spott nicht zu Sorgen) ;-)
Danke nochmal an alle für die Zahlreichen Tipps!
Ich hoffe dieser Thread warnt ein paar leute und Hilft auch machen die so wie ich in so eine "Falle" getappt sind.
MfG
Danisus
PS.: Vielleicht kommt die Karte eines fernen Tages ja doch an"gg" wenn sie wirklich bei der Post gelandet ist.
Hätte nie gedacht das der Thread so viele anspricht!!
david 17 hat recht. hat sich von euch jemand mal die mühe gemacht die seite aus ebay aufzurufen!?
der käufer hat für den versand gezahlt! Im ebay werden viele versandmöglichkeiten angeboten. u.a. auch selbstabholung (Holschuld), wurde nicht genutzt.
mit der erhöhung der gesamtsumme um die versandkosten, ging die verantwortung zum verkäufer.ähnlich quelle, otto usw
die vermutung das bewusst getäuscht worde ist auch nahe liegend.hir hat sich david17 mehr mühe gemacht, als seine kritiker auf dieser seite.
ausser das keiner sich ne 7950 gx2 holt (wie angäblich der verkäufer) der noch AGP hat, sind bilder und text von einem ebay-shop geklaut.dazu kommt der umstand mit der originalrechnung...????und jetzt noch das langsame rückzahlen......
na dann...
Zeig mir einen Gesetzestext bzw. einschlägiges Urteil, der diese Deine Meinung bei einem privaten (!) Verkäufer stützt!
Quelle, Otto etc. sind keine privaten Verkäufer, daher handelt es sich bei einem Kauf dort um einen Verbrauchsgüterkauf, für den wieder andere Regelungen gelten.
So habe die 300 bekommen und ne neutrale Bewertung hinterlassen.
Hi danisus!
Danke für die Info. Hatte doch noch ein happy-end, finde ich.
Gruß, Ingo
oh gott, wie kann man so wenig ahnung von recht haben ???
ich seh gerade, der typ hat sich heute angemeldet, ist also vermutlich david selber, der immer noch nicht den unterschied zwischen privat und gewerblich kapiert, und sich jetzt selber zu munde postet lol.
Naja, "keine Ahnung von Recht" zu haben kann ja vorkommen, aber dann trotz Nicht- bzw Halbwissen Recht haben zu wollen...
Hobby-Juristen aller Länder vereinigt Euch ! ;-)
Nu is hier aber wohl genug nachgetröpfelt.
Oder ?
:-)
Herzlichst
Felix