Hi nochmal!
Mir ist noch etwas eingefallen. Du findest bei www.wer-weiss.was.de unter der Rubrik HANDEL > EBAY > FAQ eine Sammlung von Rechtsfragen und -antworten. Schau da mal rein. Falls das nicht hilft, hat mir eine Anfrage dort im Forum mal sehr gut geholfen, ohne dass ich das hier in Misskredit bringen will, aber eine Meinung eines Ausgebildeten ist manchmal mehr wert, auch wenn eine "Rechtsberatung" auf diesem Weg nicht erlaubt ist.
Es gibt RA, die online beraten oder wo man kostenpflichtig anrufen kann. Für diese Beratung sind die RA imho haftbar. Das könnte ein kostengünstigerer Weg sein.
An alle anderen: Es kann immerhin auch noch so sein, dass der Verkäufer genauso in irgendeinem Forum postet und fragt, was er nun tun soll, weil ein Käufer behauptet, er hätte die Ware nie bekommen. Wäre sehr interessant zu wissen, was dem dort wohl geraten wird. "Du bist auf der sicheren Seite? Der kann Dir gar nichts? Das wird öfter behauptet, weil jemand nicht so viel zahlen will?" Will Dir nichts unterstellen, wäre nur interessant. Dann kriegt man wohl ein Gefühl für Rechtsprechung und Gerechtigkeit, oder so.
Falls die Karte ankommen sollte, hast Du imho 1 Jahr Gewährleistung, denn die hat er nicht ausgeschlossen.
Der Verkäufer hat eine andere Versandart gewählt, als vereinbart. Päckchen ist nicht Warensendung. Aber ist nun wieder besser, oder? Also auch nichts zu machen.
Drück Dir die Daumen, dass bald das Päckchen ankommt. 500Euro sind echt zuviel Lehrgeld. Ansonsten bleibt Dir noch die negative Bewertung, um andere zu warnen, dass der Verkäufer 500Euro Warenwert unversichert versendet (unglaublich!).
VG, Ingo