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Aus Excel Datei Daten in eine andere Datei übernehmen?

steubi / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo

Ich arbeite in einer kleinen Kfz-Werkstatt. Aus kosten Gründen habe wir keine teure Rechnungssoftware sondern ich habe im Excel eine Vorlage dafür gemacht.
Gibt es eine Möglichkeit definierte Bereiche eine bestehenden Datei in eine neue Vorlage zu übrnehmen. Ich meine Adresse und Fahrzeugdaten per Button in eine neue Vorlage einzufügen z. Z. mache ich das per Copy and Paste?
Noch eine Frage kann man mit Hilfe einer Datenbank (Access) es so Gestalten das man vorgegebene Textblöcke in die Excel Rechnung einfügen kann z. Bsp das im Feld per Eingabe einer Nummer Motorenölwechsel erscheint ohne das ich es jedesmal ausschreiben muß?

Für Lösungsvorschläge wäre ich sehr dankbar.

Mfg steubi

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YF2L703S Olaf19 „Aus ExcelDatei Daten in eine andere Datei übernehmen?“
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Hallo Olaf19,

ich verweise auf § 147 Abs. 6 AO 1977:

Sind die Unterlagen nach Absatz 1 mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden, hat die Finanzbehörde im Rahmen einer Außenprüfung das Recht, Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen und das Datenverarbeitungssystem zur Prüfung dieser Unterlagen zu nutzen. Sie kann im Rahmen einer Außenprüfung auch
verlangen, dass die Daten nach ihren Vorgaben maschinell ausgewertet oder ihr die gespeicherten Unterlagen und Aufzeichnungen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten trägt der Steuerpflichtige.

Hinzu kommt noch das Problem mit den Rechnungs-Nummern aus dem Bereich Umsatzsteuer (§ 14 Abs. 4 UStG)!

Nach meinen Kenntnissen haben die zuständigen IHK oder Handwerkskammern im letzten Frühjahr entsprechende Seminare veranstaltet. Der Archivierungszwang umfaßt auch nicht-steuerliche Beriche, wie z.B. Kalkulationsunterlagen, EMails etc.. Entsprechende Unterlagen aus einem Seminar der örtlich zuständigen IHK habe ich vorliegen, da ich im Bereich Rechnungswesen/Steuern einer Bank tätig/verantwortlich und sowohl im Bereich Bank als auch im steuerlichen Bereich ausgebildet bin. An Deiner Stelle würde ich mich sowohl bei der IHK / Handwerkskammer als auch mich mit dem steuerlichen Berater auseinandersetzen. Sollten keine derartigen Hinweise von dem steuerlichen Berater gekommen sein, sollte man sich so seine Gedanken machen. Vielleicht sind sie auch vom Eigentümer nicht entsprechend gewürdigt worden. Es kann nur ein grober Anhalt sein, alles Andere bitte mit dem zuständigen steuerlichen Berater klären.

Das Geld für eine geprüfte branchenspezifische Lösung wird nach meiner Ansicht durch Effektifitätssteigerung (Rationalisierung & Vereinfachung) wieder hereingeholt. Es muß nicht die große Lösung sein.

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Vielen Dank... Olaf19