@Olaf: Zuerst mal danke für Deine offene und sachliche Antwort!
Leider hast Du mit unsachlichen Reaktionen zu tun, denen ich mich nicht anschließen mag. Solche "Schützenhilfe" brauche ich nicht.
Ansonsten: meine "abschwächende Verklausulierung" sollte eigentlich gar nicht abschwächen, sondern die Dinge nur klar erkennbar von einer Tatsachenbehauptung wegrücken und den Charakter einer Meinungsäußerung deutlich machen. Was wohl auch unmissverständlicher nicht hätte geschehen können! Implizit ist damit auch klar, dass "Betrug" hier im umgangssprachlichen und nicht im juristischen Sinne gemeint war. Ich persönlich hätte den Beitrag deshalb - auch nach nochmaliger Überlegung - unbedenklich gefunden.
Aber ich will nicht rechthaberisch sein - Ihr übt das Hausrecht aus, und Ihr habt es unter Umständen mit auszubaden. Deshalb ist es schon ok so. Nicht gerade schön, aber ok. Und dass bei solchen Dingen im Moment Unsicherheit herrscht und die Nerven blank liegen, nicht zuletzt weil man sich gegen mögliche Überreaktionen geschäftstüchtiger oder realitätsferner Juristen schützen muss, verstehe ich natürlich auch (betreibe selbst ein Forum).
Also, für mich ist der Fall ohne schlechten Beigeschmack erledigt. Allerdings werde ich mir in Zukunft doch genauer überlegen, ob und wie viel Mühe ich mir mit einem Beitrag mache, wenn man immer damit rechnen muss, dass wegen eines einzigen unbedachten Worts womöglich gleich das ganze Posting nebst Follow-ups gelöscht wird...
Gruß, Manfred