Hallo, ich habe heute Informatik gehabt, muss dazu sagen, kenne mich nicht so sehr gut aus mit PCs und Filesharing insbesondere. Unsere Lehrer behaupten (wohl aus moralischen Gründen), man dürfe kein Filesharing betreiben. Und aus rechtlichen Gründen natürlich.
Was mir dabei nicht in den Kopf will:
Wieso betreiben soviele Leute Filesharing, wenn es illegal ist und strafbar UND (wie unserer Lehrer behaupten), man dort nur defekte und virenverseuchte Dateien herunterladen kann?
Von so vielen hört man, dass sie sich den Film "gesaugt" haben oder das Lieg gepumpt haben.
Was ist jetzt wo dran - finde ich einen totalen Widerspruch - wer saugt denn illegal etwas, wenns sowieso ein Virus ist?
Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge
> Hieße das dann, wenn ich ein Stück neu aufnehme, muß ich Lizenzgebühren an die Erben des Urhebers zahlen, - deren Originalsong darf ich aber vermarkten ohne was abführen zu müssen?
Die 70 Jahre zählen immer, egal ob der Titel "nachgespielt" oder eine Originalaufnahme vertrieben wird, die älter als 50 Jahre ist. "Richtig frei" wird eine Aufnahme also erst, wenn Komponist/Texter länger als 70 Jahre tot sind.
Was den Ablauf von Urheberrechten anbelangt, so ist eigentlich nur der Klassikbereich interessant - weil eben die Komponisten schon lange tot sind. Die Tantiemen, die die Erben einstreichen, können mitunter beträchtlich sein ... ich habe mal Zahlen für George Gershwin gehört, die mich glatt umgehauen haben ... wenn ich mich richtig erinnere, in der Größenordnung von 40 Mio $ pro Jahr!! Die Urheberrechte von Gershwin laufen übrigens 2007 aus.
Einige Klassik-Labels haben sich auf diese Rechtssituation schon gut eingestellt ... Naxos bringt sukzessive Aufnahmen heraus, wo die Rechte frei wurden - natürlich billiger als RCA, DGG, EMI & Co. Auch das Label Brilliant Classics hat sich auf solche Editionen spezialisiert.
Mich würde mal interessieren, was passiert, wenn ich bei eBay solche freien Aufnahmen als CD-R-Kopie anbieten würde - natürlich mit ausdrücklichem Hinweis auf die Rechtssituation und natürlich mit eigenem Cover (Cover sind ja auch urheberrechtlich geschützt). Gesehen habe ich solche Angebote noch nicht ... ob man Käufer zu vernünftigen Preisen (aus Sicht des Verkäufers) finden würde, ist eine andere Frage.
rill
Die 70 Jahre zählen immer, egal ob der Titel "nachgespielt" oder eine Originalaufnahme vertrieben wird, die älter als 50 Jahre ist. "Richtig frei" wird eine Aufnahme also erst, wenn Komponist/Texter länger als 70 Jahre tot sind.
Was den Ablauf von Urheberrechten anbelangt, so ist eigentlich nur der Klassikbereich interessant - weil eben die Komponisten schon lange tot sind. Die Tantiemen, die die Erben einstreichen, können mitunter beträchtlich sein ... ich habe mal Zahlen für George Gershwin gehört, die mich glatt umgehauen haben ... wenn ich mich richtig erinnere, in der Größenordnung von 40 Mio $ pro Jahr!! Die Urheberrechte von Gershwin laufen übrigens 2007 aus.
Einige Klassik-Labels haben sich auf diese Rechtssituation schon gut eingestellt ... Naxos bringt sukzessive Aufnahmen heraus, wo die Rechte frei wurden - natürlich billiger als RCA, DGG, EMI & Co. Auch das Label Brilliant Classics hat sich auf solche Editionen spezialisiert.
Mich würde mal interessieren, was passiert, wenn ich bei eBay solche freien Aufnahmen als CD-R-Kopie anbieten würde - natürlich mit ausdrücklichem Hinweis auf die Rechtssituation und natürlich mit eigenem Cover (Cover sind ja auch urheberrechtlich geschützt). Gesehen habe ich solche Angebote noch nicht ... ob man Käufer zu vernünftigen Preisen (aus Sicht des Verkäufers) finden würde, ist eine andere Frage.
rill